Kurzarbeit anmelden & beantragen 2026: Anleitung für Arbeitgeber
Kurzarbeit anmelden & beantragen 2026: Anleitung für Arbeitgeber
Wenn die Auftragslage einbricht, ist Kurzarbeit oft der bessere Weg als Kündigungen. Aber das Geld fließt nicht automatisch: Als Arbeitgeber – auch als Selbstständiger mit Angestellten – musst du Kurzarbeit in einem zweistufigen Verfahren bei der Agentur für Arbeit anmelden. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess für 2026.
Wie hoch das Kurzarbeitergeld für dein Team ausfällt, kannst du vorab mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner durchspielen – nützlich für die Liquiditätsplanung und das Gespräch mit den Beschäftigten.
Bevor du anmeldest: die rechtliche Grundlage schaffen
Kurzarbeit darfst du nicht einfach anordnen. Du brauchst eine wirksame Rechtsgrundlage gegenüber deinen Mitarbeitern:
- Mit Betriebsrat: Die Einführung ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Ohne Zustimmung des Betriebsrats (oder Spruch der Einigungsstelle) ist die Kurzarbeit unwirksam. In der Praxis regelt man das per Betriebsvereinbarung.
- Ohne Betriebsrat: Du brauchst eine einzelvertragliche Vereinbarung mit jedem betroffenen Beschäftigten – entweder über eine wirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder eine gesonderte Zustimmung.
Außerdem solltest du vorher prüfen, ob der Arbeitsausfall vermeidbar ist: Überstunden und Arbeitszeitguthaben abbauen, geplanten Urlaub einsetzen, Mitarbeiter ggf. in andere Abteilungen umsetzen. Vermeidbarer Arbeitsausfall führt zur Ablehnung.
Schritt 1: Arbeitsausfall anzeigen (§ 99 SGB III)
Die erste Stufe ist die Anzeige des Arbeitsausfalls. Sie muss:
- schriftlich bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz eingehen,
- eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls enthalten,
- spätestens bis zum Ende des Monats eingehen, für den erstmals Kurzarbeitergeld bezogen werden soll.
Die Formulare stellt die Bundesagentur für Arbeit online bereit. Geht die Anzeige zu spät ein, beginnt der Anspruchszeitraum erst im Folgemonat – verschenktes Geld. Die Agentur prüft die Anzeige und stellt fest, ob die betrieblichen Voraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind.
Schritt 2: Kurzarbeitergeld beantragen – mit Frist
Nach der Bewilligung der Anzeige stellst du für jeden einzelnen Kalendermonat, in dem tatsächlich Kurzarbeit stattgefunden hat, einen Leistungsantrag auf Erstattung. Wichtig:
- Es gilt eine Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten nach Ablauf des jeweiligen Anspruchsmonats.
- Du zahlst das Kurzarbeitergeld zunächst selbst an deine Mitarbeiter aus (zusammen mit dem reduzierten Lohn) und bekommst es anschließend von der Agentur für Arbeit erstattet (KUG-Erstattung).
- Grundlage ist eine Abrechnungsliste mit den tatsächlich ausgefallenen Stunden – saubere Zeiterfassung ist hier Pflicht.
Bezugsdauer 2026
Regulär wird Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate gezahlt (§ 104 SGB III). Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ist die Bezugsdauer per Verordnung (4. KugBeV) für bestehende, nahtlos fortgeführte Fälle auf bis zu 24 Monate verlängert. Bei einer Unterbrechung von einem oder zwei zusammenhängenden Monaten verlängert sich der Bezugsrahmen entsprechend; ab drei Monaten Unterbrechung wird der Zeitraum unterbrochen und der Anspruch erneuert sich.
Checkliste: Kurzarbeit anmelden
- Rechtsgrundlage schaffen (Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung)
- Vermeidbarkeit prüfen (Überstunden, Urlaub, Umsetzung)
- Betriebliche Voraussetzungen sicherstellen (mind. ein Drittel der Beschäftigten mit > 10 % Entgeltausfall)
- Anzeige des Arbeitsausfalls noch im selben Monat einreichen
- Höhe vorab mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner kalkulieren
- Monatlich den Leistungsantrag stellen (Frist: 3 Monate)
Häufige Fragen (FAQ)
Wo melde ich Kurzarbeit an? Bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz – schriftlich, mit Begründung, noch im selben Monat.
Bis wann muss die Anzeige eingehen? Spätestens bis zum Ende des Monats, für den erstmals Kurzarbeitergeld bezogen werden soll.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus? Der Arbeitgeber zahlt es zunächst mit dem Lohn aus und bekommt es von der Agentur für Arbeit erstattet.
Kann ich Kurzarbeit ohne Betriebsrat einführen? Ja, aber nur mit einer wirksamen einzelvertraglichen Vereinbarung oder Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag.
Wie lange kann ich 2026 Kurzarbeit beziehen? Regulär 12 Monate, für bestehende Fälle bis Ende 2026 verlängert auf bis zu 24 Monate.
Nächster Schritt
Bevor du die Anzeige einreichst, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Zahlen: 👉 Kurzarbeitergeld berechnen.
Mehr dazu: Kurzarbeit-Leitfaden 2026 · Kurzarbeitergeld berechnen 2026 · Voraussetzungen für Kurzarbeit · Kurzarbeit und Steuern
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.