Kurzarbeitergeld berechnen 2026: Höhe, Formel & Beispiel
Kurzarbeitergeld berechnen 2026: So viel Geld steht dir zu
Wenn dein Betrieb in Kurzarbeit geht, fällt ein Teil deines Lohns weg – aber nicht ersatzlos. Das Kurzarbeitergeld (KuG) der Agentur für Arbeit fängt einen Großteil des Verdienstausfalls auf. Die entscheidende Frage ist nur: Wie viel bleibt am Ende konkret übrig?
Die kurze Antwort: 60 % der Nettoentgeltdifferenz – mit mindestens einem Kind 67 %. Was das in Euro bedeutet, hängt von deinem Gehalt und dem Umfang des Arbeitsausfalls ab. Den genauen Betrag rechnest du in 30 Sekunden mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner für 2026 aus. Dieser Artikel zeigt dir die Formel dahinter, ein durchgerechnetes Beispiel und alles, was du 2026 wissen musst.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie greift, wenn ein Betrieb wegen eines erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfalls die Arbeitszeit reduzieren muss – etwa bei Auftragseinbrüchen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ziel ist es, Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.
Wichtig: Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Ausgezahlt wird das Geld dann zusammen mit dem reduzierten Gehalt über den Arbeitgeber.
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
Die Berechnung beruht auf der Differenz zwischen zwei Werten:
- Sollentgelt – das Bruttogehalt, das du ohne Kurzarbeit normal verdient hättest.
- Istentgelt – das Bruttogehalt, das du während der Kurzarbeit tatsächlich bekommst.
Aus beiden Bruttobeträgen wird ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt – nach einer festen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit, abhängig von deiner Lohnsteuerklasse. Die Differenz dieser beiden Nettowerte ist die Nettoentgeltdifferenz, also dein eigentlicher Verdienstausfall.
Davon erhältst du:
- 60 % ohne Kind
- 67 % mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind
Einmalzahlungen wie Boni, Prämien oder Überstundenvergütungen fließen nicht in die Berechnung ein.
Beispielrechnung 2026
Nehmen wir einen Beschäftigten ohne Kind, der zu 50 % in Kurzarbeit geht. Die Nettowerte stammen aus der pauschalierten Tabelle der Arbeitsagentur (hier gerundet und vereinfacht):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Sollentgelt (brutto, normal) | 3.000 € |
| Istentgelt (brutto, 50 % Kurzarbeit) | 1.500 € |
| Pauschaliertes Netto Sollentgelt | ca. 1.950 € |
| Pauschaliertes Netto Istentgelt | ca. 1.090 € |
| Nettoentgeltdifferenz | 860 € |
| Kurzarbeitergeld (60 %) | 516 € |
Unterm Strich kommt dieser Beschäftigte im Kurzarbeitsmonat auf rund 1.090 € Netto + 516 € KuG = 1.606 € – statt der normalen ca. 1.950 € Netto. Mit Kind läge das KuG bei 67 %, also ca. 576 €.
Die Pauschalwerte der Bundesagentur weichen leicht von deinem realen Netto ab. Deinen konkreten Betrag berechnest du am schnellsten mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner – dort gibst du einfach Sollentgelt, Istentgelt und Steuerklasse ein.
Bezugsdauer 2026: bis zu 24 Monate
Regulär wird Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate gezahlt (§ 104 SGB III). Für 2026 gilt jedoch eine Sonderregelung: Durch die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) wurde die maximale Bezugsdauer für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert.
Das betrifft vor allem Betriebe, die bereits 2025 Kurzarbeit eingeführt haben und nahtlos fortführen. Begründet wird die Verlängerung mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, geopolitischen Unsicherheiten und strukturellen Veränderungen. Bei einer Unterbrechung von drei zusammenhängenden Monaten oder mehr erneuert sich der Anspruch.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Damit ein Betrieb Kurzarbeitergeld beziehen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein (§ 95 ff. SGB III):
- Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten ist von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % des Bruttoentgelts betroffen.
- Vorübergehend & unvermeidbar: Der Ausfall ist nicht dauerhaft und lässt sich nicht durch andere Maßnahmen abwenden.
- Sozialversicherungspflicht: Betroffen sein können nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist.
- Anzeige beim Amt: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall noch im selben Monat schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen (§ 99 SGB III).
Steuern: steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das heißt, es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das kann je nach Höhe zu einer Nachzahlung führen, die viele unterschätzen.
Deine Sozialversicherung bleibt während der Kurzarbeit voll erhalten. Der Arbeitgeber führt auf 80 % des ausgefallenen Entgelts weiterhin Beiträge ab, und die Zeiten zählen vollständig für die Rentenversicherung.
Kurzarbeit als Selbstständiger oder Arbeitgeber
Zwei Dinge sind hier wichtig:
- Solo-Selbstständige haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – die Leistung ist an eine sozialversicherungspflichtige Anstellung gebunden.
- Selbstständige mit Angestellten dagegen sind die zentrale Stelle: Du als Arbeitgeber zeigst den Arbeitsausfall an, beantragst das KuG und zahlst es an deine Mitarbeiter aus. Es lohnt sich also, die Höhe vorab zu kennen – sowohl für die Liquiditätsplanung als auch für das Gespräch mit dem Team.
In beiden Fällen hilft dir der Kurzarbeitergeld-Rechner, die Zahlen vor dem Antrag transparent zu machen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Prozent vom Gehalt bekomme ich bei Kurzarbeit? 60 % der Nettoentgeltdifferenz ohne Kind, 67 % mit mindestens einem Kind. Bezogen wird das auf den Verdienstausfall, nicht auf das volle Gehalt.
Wer beantragt das Kurzarbeitergeld? Immer der Arbeitgeber. Er zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an und zahlt das KuG mit dem Lohn aus.
Wie lange kann man 2026 Kurzarbeitergeld bekommen? Regulär bis zu 12 Monate. Für bestehende Fälle ist die Bezugsdauer bis zum 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert.
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei? Ja, das KuG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – dadurch besteht Pflicht zur Steuererklärung.
Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben? Grundsätzlich ja. Es gibt kein generelles Verbot, allerdings kann Einkommen aus einem neu aufgenommenen Nebenjob auf das KuG angerechnet werden.
Bekommen Selbstständige Kurzarbeitergeld? Nein. Solo-Selbstständige haben keinen Anspruch. Selbstständige mit Angestellten beantragen es jedoch für ihr Personal.
Fazit
Kurzarbeitergeld federt 2026 einen großen Teil des Verdienstausfalls ab – 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz, in verlängerten Fällen bis zu 24 Monate lang. Wie viel das in deinem Fall konkret ist, hängt von Gehalt, Steuerklasse und Umfang der Kurzarbeit ab.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.