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DE · 18.6.2026 · 10 Min. · Finanzen & Planung

Kurzarbeit 2026: Der komplette Leitfaden zu Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit 2026: Der komplette Leitfaden

Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente, um Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern. Statt zu kündigen, reduziert ein Betrieb vorübergehend die Arbeitszeit – und die Agentur für Arbeit gleicht einen Großteil des Lohnausfalls mit dem Kurzarbeitergeld (KuG) aus.

Dieser Leitfaden fasst alles zusammen, was 2026 wichtig ist: wie viel dir zusteht, wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft, was steuerlich gilt und ob der Arbeitgeber aufstocken darf. Den konkreten Betrag für deinen Fall berechnest du in unter einer Minute mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner 2026.

Kurzarbeitergeld 2026 auf einen Blick

ThemaKurzfassung 2026
Höhe60 % der Nettoentgeltdifferenz, 67 % mit Kind
Bezugsdauerregulär 12 Monate, bis 31.12.2026 auf bis zu 24 Monate verlängert
Voraussetzungmind. ein Drittel der Beschäftigten mit > 10 % Entgeltausfall
Antragstellt immer der Arbeitgeber (Anzeige + Antrag)
Steuernsteuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt → Pflicht zur Steuererklärung
Aufstockungseit 1.7.2022 steuerpflichtig, sozialversicherungsfrei bis 80 % des Unterschiedsbetrags

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil deines Verdienstausfalls: 60 % der Differenz zwischen deinem Netto ohne Kurzarbeit (Sollentgelt) und deinem Netto während der Kurzarbeit (Istentgelt) – mit mindestens einem Kind 67 %. Maßgeblich sind die pauschalierten Nettotabellen der Bundesagentur für Arbeit.

👉 Wie das genau gerechnet wird, mit Formel und durchgerechnetem Beispiel, zeigt unser Artikel Kurzarbeitergeld berechnen 2026 – oder du gibst deine Zahlen direkt in den Rechner ein.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Damit ein Betrieb Kurzarbeitergeld beziehen kann, muss ein erheblicher, vorübergehender Arbeitsausfall vorliegen: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten ist von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % des Bruttoentgelts betroffen. Anspruch haben nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit ungekündigtem Arbeitsverhältnis.

👉 Alle Bedingungen im Detail: Kurzarbeit – Voraussetzungen 2026.

Wie wird Kurzarbeit beantragt?

Der Antrag läuft immer über den Arbeitgeber – in zwei Schritten: Zuerst zeigt er den Arbeitsausfall noch im selben Monat bei der Agentur für Arbeit an, danach folgt der eigentliche Leistungsantrag. Beschäftigte selbst müssen nichts beantragen.

👉 Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fristen: Kurzarbeit anmelden & beantragen 2026.

Welche Steuern fallen an?

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte, und wer KuG bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das kann zu einer Nachzahlung führen, auf die man sich vorbereiten sollte.

👉 So vermeidest du böse Überraschungen: Kurzarbeit und Steuern 2026.

Darf der Arbeitgeber aufstocken?

Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Seit dem 1. Juli 2022 sind solche Aufstockungen wieder steuerpflichtig, bleiben aber sozialversicherungsfrei, soweit Zuschuss und KuG zusammen 80 % des Unterschiedsbetrags nicht übersteigen.

👉 Alle Regeln zum Zuschuss: Kurzarbeitergeld aufstocken 2026.

Kurzarbeit für Selbstständige

Solo-Selbstständige haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – die Leistung ist an eine sozialversicherungspflichtige Anstellung gebunden. Selbstständige mit Angestellten sind dagegen die zentrale Stelle: Sie zeigen den Arbeitsausfall an, beantragen das KuG und zahlen es an ihr Team aus. Für die Liquiditätsplanung lohnt es sich, die Höhe vorab zu kennen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent bekomme ich bei Kurzarbeit? 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 % – bezogen auf den Verdienstausfall, nicht auf das volle Gehalt.

Wie lange gibt es 2026 Kurzarbeitergeld? Regulär bis zu 12 Monate, für bestehende Fälle bis zum 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert.

Muss ich als Arbeitnehmer etwas beantragen? Nein. Anzeige und Antrag übernimmt der Arbeitgeber.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei? Ja, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und macht eine Steuererklärung zur Pflicht.

Fazit

Kurzarbeit 2026 ist gut planbar, wenn man die Eckdaten kennt: 60 bzw. 67 % Lohnersatz, bis zu 24 Monate Bezugsdauer, Antrag über den Arbeitgeber und ein Progressionsvorbehalt, den man bei der Steuer einkalkulieren sollte. Welcher Betrag in deinem Fall herauskommt, hängt von Gehalt, Steuerklasse und Umfang der Kurzarbeit ab.

👉 Jetzt Kurzarbeitergeld berechnen – kostenlos, ohne Login, in unter einer Minute.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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