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DE · 7.7.2026 · 8 Min. · Finanzen & Planung

Kurzarbeit und Steuern 2026: Progressionsvorbehalt & Nachzahlung

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 7.7.2026

Kurzarbeit und Steuern 2026: Was du über den Progressionsvorbehalt wissen musst

„Kurzarbeitergeld ist steuerfrei" – das stimmt, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Durch den Progressionsvorbehalt kann am Jahresende trotzdem eine Steuernachzahlung auf dich zukommen, mit der viele nicht rechnen. Hier erfährst du, wie Kurzarbeit 2026 steuerlich funktioniert, wie hoch die Nachzahlung ungefähr ausfällt und wie du dich mit einer Rücklage darauf vorbereitest.

Wie viel Kurzarbeitergeld du überhaupt bekommst, rechnest du vorab mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner aus.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei – aber

Das Kurzarbeitergeld selbst unterliegt nicht der Lohnsteuer. Es ist eine Lohnersatzleistung und damit grundsätzlich steuerfrei. Der Haken: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Das bedeutet: Das Finanzamt rechnet das Kurzarbeitergeld am Jahresende fiktiv zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus einen höheren Steuersatz. Dieser höhere Satz wird dann auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) angewendet. Das Kurzarbeitergeld bleibt also steuerfrei – aber dein übriges Einkommen wird höher besteuert.

Diese Leistungen zählen ebenfalls zum Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld ist nicht die einzige Leistung, die deinen Steuersatz nach oben zieht. Unter den Progressionsvorbehalt fallen unter anderem auch:

  • Arbeitslosengeld I und Teilarbeitslosengeld
  • Kranken-, Verletzten- und Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld (inklusive Elterngeld Plus)
  • Insolvenzgeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Wenn du im selben Jahr also z. B. Kurzarbeitergeld und Elterngeld bezogen hast, addieren sich beide für die Berechnung des Steuersatzes. Das verstärkt den Effekt – und die mögliche Nachzahlung.

Pflicht zur Steuererklärung

Wer im Jahr Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung). Bei Kurzarbeit ist diese Grenze praktisch immer überschritten. Du kannst dich dem also nicht entziehen.

Die Folge ist häufig eine Steuernachzahlung, weil während des Jahres auf das Kurzarbeitergeld keine Lohnsteuer einbehalten wurde, der Progressionsvorbehalt die Steuerlast aber nachträglich erhöht. Es lohnt sich, dafür eine Rücklage zu bilden.

Beispiel mit Zahlen: So wirkt der Progressionsvorbehalt

Nehmen wir einen verheirateten Arbeitnehmer, der im Jahr 15.000 € Kurzarbeitergeld bezogen hat. Sein übriges zu versteuerndes Einkommen liegt bei 34.000 €:

SchrittBetrag / Satz
Zu versteuerndes Einkommen (ohne KuG)34.000 €
Fiktiv fürs Steuersatz-Ermitteln: + Kurzarbeitergeld49.000 €
Durchschnittssteuersatz ohne Progression (Beispiel)ca. 9 %
Maßgeblicher Steuersatz mit Progression (Beispiel)ca. 14 %
Steuer auf die 34.000 € zum höheren Satzspürbar höher

Der entscheidende Punkt: Versteuert werden weiterhin nur die 34.000 € – aber mit dem höheren Satz, der sich aus 49.000 € ergibt. Das Kurzarbeitergeld bleibt formal steuerfrei, kostet dich über den Umweg des Steuersatzes aber trotzdem Geld.

Die Prozentsätze sind ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung; deine konkreten Werte hängen von Familienstand, weiteren Einkünften und Abzügen ab. Das Prinzip bleibt: höherer Satz auf das restliche Einkommen.

Wie hoch wird die Nachzahlung ungefähr?

Eine exakte Zahl lässt sich nur mit deiner Steuererklärung ermitteln, aber als grobe Orientierung gilt: Rechne mit einer Nachzahlung in Höhe von etwa 5 bis 15 % des bezogenen Kurzarbeitergeldes. Bei 15.000 € Kurzarbeitergeld wären das grob 750 bis 2.250 €.

Je höher dein übriges Einkommen und je mehr Lohnersatzleistungen zusammenkommen, desto weiter wandert der Wert nach oben. Wer nur wenige Monate und mit geringem Übrigen-Einkommen in Kurzarbeit war, landet eher am unteren Rand.

So bildest du die richtige Rücklage

Damit die Nachzahlung dich nicht kalt erwischt:

  1. Leg von Anfang an zurück. Überweise rund 10 % jedes Kurzarbeitergeld-Betrags auf ein separates Tagesgeld- oder Unterkonto.
  2. Rechne früh gegen. Sobald du deine Jahreswerte grob kennst, kannst du mit dem Einkommensteuer-Rechner abschätzen, wo du landest.
  3. Gib die Erklärung nicht auf den letzten Drücker ab – so hast du Zeit, die Nachzahlung einzuplanen, statt sie sofort begleichen zu müssen.

Werbungskosten trotz Kurzarbeit nicht vergessen

Auch in einem Kurzarbeitsjahr kannst du Werbungskosten geltend machen und so deine Steuerlast senken. Warst du im Homeoffice, greift die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr). Details rechnest du im Homeoffice-Rechner aus und liest sie im Beitrag zur Homeoffice-Pauschale 2026 nach. Gerade weil der Progressionsvorbehalt deinen Satz erhöht, wirken zusätzliche Abzüge in solchen Jahren besonders stark.

Steuerklasse clever wählen

Ein oft übersehener Hebel: Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom pauschalierten Nettoentgelt ab – und das wiederum von der Lohnsteuerklasse. Wer absehbar in Kurzarbeit geht, kann (bei Ehepaaren) durch eine geschickte Steuerklassenwahl das Netto und damit das Kurzarbeitergeld erhöhen. Wichtig: Die Steuerklasse muss in der Regel vor Beginn der Kurzarbeit gewechselt werden, und die Gesamtwirkung über das Jahr solltest du vorher durchrechnen.

Sozialversicherung bleibt erhalten

Während der Kurzarbeit bleibst du voll sozialversichert. Der Arbeitgeber führt auf 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts weiterhin Sozialversicherungsbeiträge ab. Die Zeiten der Kurzarbeit zählen vollständig für deine Rentenversicherung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern? Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben? Ja. Ab mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Pflicht zur Abgabe – bei Kurzarbeit praktisch immer.

Warum muss ich nachzahlen, obwohl Kurzarbeitergeld steuerfrei ist? Weil während des Jahres keine Steuer auf das Kurzarbeitergeld einbehalten wurde, der Progressionsvorbehalt die Steuer aber nachträglich erhöht.

Kann ich bei Kurzarbeit auch eine Erstattung bekommen? Ja, das ist möglich – zum Beispiel, wenn du hohe Werbungskosten oder andere Abzüge hast, die die Wirkung des Progressionsvorbehalts überwiegen. Ob Nachzahlung oder Erstattung, zeigt erst die Steuererklärung.

Wo finde ich die Höhe des Kurzarbeitergeldes für die Steuererklärung? In deiner Lohnsteuerbescheinigung unter den Lohnersatzleistungen; in der Erklärung trägst du den Betrag in der Anlage N ein.

Sind Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei? Nein, seit dem 1. Juli 2022 sind Aufstockungen wieder voll lohnsteuerpflichtig. Mehr dazu im Artikel zum Aufstocken.

Nächster Schritt

👉 Kurzarbeitergeld berechnen und gleich eine Rücklage für die Steuer einplanen.

Mehr dazu: Kurzarbeit-Leitfaden 2026 · Kurzarbeitergeld berechnen 2026 · Kurzarbeitergeld aufstocken · Kurzarbeit anmelden

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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