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DE · 17.6.2026 · 6 Min. · Finanzen & Planung

Kurzarbeit und Steuern 2026: Progressionsvorbehalt & Nachzahlung

Kurzarbeit und Steuern 2026: Was du über den Progressionsvorbehalt wissen musst

„Kurzarbeitergeld ist steuerfrei" – das stimmt, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Durch den Progressionsvorbehalt kann am Jahresende trotzdem eine Steuernachzahlung auf dich zukommen, mit der viele nicht rechnen. Hier erfährst du, wie Kurzarbeit 2026 steuerlich funktioniert und worauf du achten solltest.

Wie viel Kurzarbeitergeld du überhaupt bekommst, rechnest du vorab mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner aus.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei – aber

Das Kurzarbeitergeld selbst unterliegt nicht der Lohnsteuer. Es ist eine Lohnersatzleistung und damit grundsätzlich steuerfrei. Der Haken: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Das bedeutet: Das Finanzamt rechnet das Kurzarbeitergeld am Jahresende fiktiv zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus einen höheren Steuersatz. Dieser höhere Satz wird dann auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) angewendet. Das Kurzarbeitergeld bleibt also steuerfrei – aber dein übriges Einkommen wird höher besteuert.

Pflicht zur Steuererklärung

Wer im Jahr Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung). Bei Kurzarbeit ist diese Grenze praktisch immer überschritten. Du kannst dich dem also nicht entziehen.

Die Folge ist häufig eine Steuernachzahlung, weil während des Jahres auf das Kurzarbeitergeld keine Lohnsteuer einbehalten wurde, der Progressionsvorbehalt die Steuerlast aber nachträglich erhöht. Es lohnt sich, dafür eine Rücklage zu bilden.

Vereinfachtes Beispiel

Angenommen, ein verheirateter Arbeitnehmer hat im Jahr 15.000 € Kurzarbeitergeld bezogen, sein übriges zu versteuerndes Einkommen liegt bei 34.000 €:

  • Ohne Kurzarbeitergeld läge der Steuersatz beispielsweise bei rund 9 %.
  • Durch die fiktive Hinzurechnung des Kurzarbeitergeldes steigt der maßgebliche Steuersatz auf z. B. rund 14 %.
  • Dieser höhere Satz wird auf die 34.000 € angewendet – das Ergebnis ist eine spürbar höhere Steuer, obwohl das Kurzarbeitergeld formal steuerfrei bleibt.

Die genauen Zahlen hängen von deinem individuellen Fall ab; das Prinzip bleibt aber gleich: höherer Steuersatz auf das restliche Einkommen.

Steuerklasse clever wählen

Ein oft übersehener Hebel: Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom pauschalierten Nettoentgelt ab – und das wiederum von der Lohnsteuerklasse. Wer absehbar in Kurzarbeit geht, kann (bei Ehepaaren) durch eine geschickte Steuerklassenwahl das Netto und damit das Kurzarbeitergeld erhöhen. Wichtig: Die Steuerklasse muss in der Regel vor Beginn der Kurzarbeit gewechselt werden, und die Gesamtwirkung über das Jahr solltest du vorher durchrechnen.

Sozialversicherung bleibt erhalten

Während der Kurzarbeit bleibst du voll sozialversichert. Der Arbeitgeber führt auf 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts weiterhin Sozialversicherungsbeiträge ab. Die Zeiten der Kurzarbeit zählen vollständig für deine Rentenversicherung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern? Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben? Ja. Ab mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Pflicht zur Abgabe – bei Kurzarbeit praktisch immer.

Warum muss ich nachzahlen, obwohl Kurzarbeitergeld steuerfrei ist? Weil während des Jahres keine Steuer auf das Kurzarbeitergeld einbehalten wurde, der Progressionsvorbehalt die Steuer aber nachträglich erhöht.

Sind Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei? Nein, seit dem 1. Juli 2022 sind Aufstockungen wieder voll lohnsteuerpflichtig. Mehr dazu im Artikel zum Aufstocken.

Nächster Schritt

👉 Kurzarbeitergeld berechnen und gleich eine Rücklage für die Steuer einplanen.

Mehr dazu: Kurzarbeit-Leitfaden 2026 · Kurzarbeitergeld berechnen 2026 · Kurzarbeitergeld aufstocken · Kurzarbeit anmelden

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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