Homeoffice-Pauschale 2026: 6 €/Tag, bis zu 1.260 € absetzen
Homeoffice-Pauschale 2026: So funktioniert sie
Wer von zu Hause arbeitet, kann das steuerlich geltend machen — auch ohne eigenes Arbeitszimmer. Die Homeoffice-Pauschale (offiziell: Tagespauschale) ist seit 2023 dauerhaft im Gesetz verankert und einer der einfachsten Steuervorteile für Selbstständige. Hier die Regeln für 2026.
6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro
Die Rechnung ist simpel:
- 6 € für jeden Kalendertag, an dem du deine Tätigkeit überwiegend zu Hause ausübst.
- Gedeckelt auf 1.260 € pro Jahr — das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.
Das Beste: Du brauchst kein abgetrenntes Arbeitszimmer. Auch wer am Küchentisch oder in der Wohnküche arbeitet, bekommt die Pauschale. Das war früher anders — bis 2022 gab es den vollen Abzug nur mit einem separaten, nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raum.
Für Selbstständige: Betriebsausgabe
Als Selbstständige:r ziehst du die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ab. Sie mindert deinen Gewinn und damit direkt deine Einkommensteuer. Wie stark sich das auswirkt, hängt von deinem Steuersatz ab — mit dem Einkommensteuer-Rechner siehst du deinen persönlichen Grenzsteuersatz.
Bei 210 Tagen und einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du also grob 1.260 € × 30 % = 378 € Steuern im Jahr — für etwas, das du ohnehin machst.
Arbeitszimmer oder Pauschale?
Es gibt zwei Wege — du musst dich pro Tätigkeit entscheiden:
- Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €): einfach, kein Nachweis der Kosten nötig.
- Häusliches Arbeitszimmer: Nur wenn der Raum den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet, kannst du die tatsächlichen Kosten (anteilig Miete, Strom, Heizung) oder wahlweise die Jahrespauschale von 1.260 € absetzen.
Für die meisten Selbstständigen mit gemischter Tätigkeit (mal zu Hause, mal beim Kunden) ist die Tagespauschale der praktikabelste Weg.
Wichtige Details
- Ein Tag = 6 €, nicht mehr. Auch wenn du morgens im Homeoffice und nachmittags auswärts warst, gibt es die Pauschale für diesen Tag — an Tagen mit Auswärtstätigkeit kannst du zusätzlich Reisekosten ansetzen, wenn du überwiegend außer Haus warst.
- Keine Doppelung: An einem Tag entweder Homeoffice-Pauschale oder (bei Arbeitszimmer) die anteiligen Raumkosten.
- Sauber dokumentieren: Führe eine einfache Liste deiner Homeoffice-Tage. Ein Buchhaltungstool oder eine Tabelle reicht — im Zweifel will das Finanzamt die Anzahl plausibel sehen.
Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung
Du trägst die Summe in deine Anlage EÜR bzw. bei den Betriebsausgaben ein. Eine gute Steuer-Software führt dich durch die passenden Felder und rechnet die Pauschale automatisch gegen. Wie du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung insgesamt aufstellst, liest du im Beitrag EÜR erstellen: Anleitung + Vorlage.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale ist geschenktes Geld für alle, die zu Hause arbeiten: bis zu 1.260 € Betriebsausgaben ohne Belege für einzelne Kosten, ohne Arbeitszimmer. Trag deine Homeoffice-Tage mit, rechne sie am Jahresende zusammen — und prüfe mit dem Einkommensteuer-Rechner, was sie dir konkret spart.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale von 6 € gibt es auch, wenn du am Küchentisch arbeitest. Ein abgetrennter Raum ist nur nötig, wenn du stattdessen die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers absetzen willst.
Wie viel kann ich maximal absetzen?
1.260 € im Jahr, das entspricht 210 Homeoffice-Tagen zu je 6 €. Mehr Tage bringen keinen zusätzlichen Abzug. Was dir das an Steuern spart, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab — bei 30 Prozent sind es rund 378 €.
Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Für denselben Tag nicht. Du entscheidest dich entweder für die Tagespauschale oder für die anteiligen Raumkosten. Für die meisten Selbstständigen mit gemischter Tätigkeit ist die Tagespauschale der praktikablere Weg.
Muss ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Einen förmlichen Nachweis verlangt das Gesetz nicht, plausibel machen musst du die Anzahl aber schon. Eine einfache Liste oder eine Markierung im Kalender genügt — im Zweifel fragt das Finanzamt nach.
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