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DE · 3.7.2026 · 7 Min. · Steuern & Buchhaltung

EÜR erstellen 2026: Anleitung + Vorlage für Selbstständige

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 3.7.2026

EÜR erstellen: die einfache Gewinnermittlung

Die meisten Selbstständigen müssen keine doppelte Buchführung machen — für sie reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das Prinzip ist erfreulich simpel: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Hier die Anleitung für 2026.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR ist erlaubt für:

  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Designer, Entwickler, Journalisten …) — unabhängig von der Höhe.
  • Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen: bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr.

Wer darüber liegt oder im Handelsregister eingetragen ist (z. B. GmbH), muss bilanzieren. Für die große Mehrheit der Solo-Selbstständigen ist die EÜR der richtige Weg.

Schritt 1: Betriebseinnahmen sammeln

Alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit — im Wesentlichen deine gestellten und bezahlten Rechnungen. Wichtig ist das Zufluss-Prinzip: Es zählt das Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist, nicht das Rechnungsdatum.

Bist du umsatzsteuerpflichtig, gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer ebenfalls zu den Einnahmen (und die ans Finanzamt gezahlte zu den Ausgaben). Als Kleinunternehmer entfällt das — siehe Kleinunternehmer-Rechner.

Schritt 2: Betriebsausgaben erfassen

Alles, was beruflich veranlasst ist, mindert deinen Gewinn. Typische Kategorien:

  • Wareneinkauf, Fremdleistungen, Material
  • Büro, Miete, Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur
  • Reisekosten, Fahrtkosten, Telefon/Internet
  • Versicherungen, Beiträge, Fortbildung
  • Abschreibungen (AfA) auf größere Anschaffungen

Für jede Ausgabe gilt: kein Beleg, keine Ausgabe. Sammle Rechnungen digital oder in Papier — bei einer Prüfung musst du sie vorlegen können.

Schritt 3: Gewinn ermitteln und übertragen

Einnahmen minus Ausgaben ergibt deinen Gewinn. Diesen trägst du in die amtliche Anlage EÜR ein, die elektronisch ans Finanzamt geht (über ELSTER oder eine Steuer-Software). Der Gewinn fließt dann in deine Einkommensteuer — wie viel Steuer daraus wird, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Womit erstellen: Vorlage oder Software?

  • Excel-Vorlage: Für den Start und wenige Belege völlig ausreichend. Eine fertige EÜR-Vorlage spart dir das Aufsetzen der Struktur — eine Auswahl findest du auf unserer Empfehlungsseite.
  • Buchhaltungs-Software: Ab mehr Belegen sinnvoll — sie verbucht laufend, erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR automatisch und exportiert direkt ans Finanzamt. Passende Tools (sevdesk, Papierkram u. a.) ebenfalls auf der Empfehlungsseite.

Häufige Fehler

  • Umsatzsteuer als „Einnahme" verplant (sie gehört dem Finanzamt).
  • Private und betriebliche Ausgaben vermischt — trenne die Konten.
  • Belege erst am Jahresende gesucht — verbuche laufend, das spart Nerven.

Fazit

Die EÜR ist kein Hexenwerk: Einnahmen sammeln, Ausgaben mit Belegen erfassen, Differenz in die Anlage EÜR eintragen. Starte mit einer Vorlage oder gleich mit einer Software, halte die Belege laufend fest — und prüfe mit dem Einkommensteuer-Rechner, was am Ende an Steuer auf deinen Gewinn entfällt.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wer darf die EÜR machen?

Freiberufler unabhängig von der Höhe ihres Gewinns, Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. Wer darüber liegt oder als Kapitalgesellschaft im Handelsregister steht, muss bilanzieren.

Was bedeutet das Zufluss-Prinzip?

Es zählt das Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist — nicht das Rechnungsdatum. Eine im Dezember gestellte, im Januar bezahlte Rechnung gehört also ins neue Jahr. Das lässt sich in Grenzen gestalten, wenn du Gewinne zwischen zwei Jahren verschieben willst.

Gehört die Umsatzsteuer in die EÜR?

Ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist: Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt zu den Einnahmen, die ans Finanzamt gezahlte zu den Ausgaben. Kleinunternehmer lassen das komplett weg.

Wie kommt die EÜR zum Finanzamt?

Über die amtliche Anlage EÜR, elektronisch per ELSTER oder über eine Steuersoftware. Der ermittelte Gewinn fließt anschließend in deine Einkommensteuererklärung ein.

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