Witwenrente 2026: Höhe berechnen, Anspruch & Einkommensanrechnung
Witwenrente 2026: So berechnest du Anspruch und Höhe
Nach dem Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Wie hoch sie ist, überrascht viele — vor allem wegen der Einkommensanrechnung. Hier bekommst du die Regeln für 2026 und kannst deine Rente direkt mit dem Witwenrente-Rechner schätzen.
Wer hat Anspruch — die wichtigsten Voraussetzungen
Damit überhaupt ein Anspruch entsteht, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:
- Gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes.
- Mindestehedauer von einem Jahr. Hat die Ehe kürzer gedauert, unterstellt die Rentenversicherung eine „Versorgungsehe" — dann gibt es keine Witwenrente. Ausnahme: Der Tod war Folge eines Unfalls oder eines nicht vorhersehbaren Ereignisses.
- Erfüllte Wartezeit: Der oder die Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren an Beitragszeiten erfüllt haben (bei Unfalltod greifen Sonderregeln).
- Du darfst nicht wieder geheiratet haben.
Ein Sonderfall ist das alte Recht: Wer bereits vor 2002 geheiratet hat und bei dem mindestens ein Partner vor 1962 geboren ist, fällt unter die günstigere alte Regelung (u. a. höherer Prozentsatz).
Große oder kleine Witwenrente?
Seit der Reform 2002 gibt es zwei Formen:
- Große Witwenrente – 55 % der Rente des Verstorbenen. Voraussetzung: Du bist mindestens 47 Jahre alt, erziehst ein Kind oder bist erwerbsgemindert.
- Kleine Witwenrente – 25 % der Rente des Verstorbenen, in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Der Prozentsatz bezieht sich immer auf die Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte.
Das Sterbevierteljahr: erst mal 100 %
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt — ohne dass dein eigenes Einkommen angerechnet wird. Dieses „Sterbevierteljahr" soll die erste Zeit finanziell abfedern. Erst ab dem 4. Monat gelten die 55 % bzw. 25 %.
Die Einkommensanrechnung ab dem 4. Monat
Jetzt kommt der Punkt, der die Rente oft kürzt. Dein eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet:
- Es gibt einen Freibetrag von 1.122,53 € pro Monat (Stand ab 01.07.2026), zzgl. 238,11 € je Kind mit Anspruch auf Waisenrente.
- Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen: Vom Brutto zieht die Rentenversicherung vorab pauschale Beträge ab (bei Arbeitsentgelt rund 40 %, bei Renten und Versorgungsbezügen rund 14 %). Erst dieser Wert wird mit dem Freibetrag verglichen.
Rechenbeispiel
Angenommen, die Rente des Verstorbenen betrug 1.400 € im Monat:
- Große Witwenrente (55 %): 770 € ab dem 4. Monat
- Eigenes anrechenbares Nettoeinkommen: 1.500 € → 377,47 € über dem Freibetrag
- Anrechnung (40 %): rund 151 € werden abgezogen
- Witwenrente nach Anrechnung: rund 619 €
Im Sterbevierteljahr wären es zunächst die vollen 1.400 €.
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Was du sonst noch wissen solltest
- Bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente — es gibt dann eine einmalige Rentenabfindung.
- Wer neben der Rente arbeitet, sollte die Anrechnungsregeln kennen. Details dazu im Beitrag Hinzuverdienst neben der Rente 2026.
- Neben der Witwenrente gibt es weitere Leistungen für Hinterbliebene — den Überblick findest du unter Hinterbliebenenrente: Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente.
Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Ja. Die Witwenrente gehört zu den steuerpflichtigen Renteneinkünften und unterliegt — wie die eigene Altersrente — der nachgelagerten Besteuerung. Wie viel tatsächlich versteuert wird, hängt vom Rentenbeginn und deinem übrigen Einkommen ab. Viele Hinterbliebene bleiben mit einer reinen Witwenrente unter dem Grundfreibetrag und zahlen keine Steuer; kommt eigenes Erwerbs- oder Renteneinkommen hinzu, kann eine Pflicht zur Steuererklärung entstehen.
Die Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung — dieser Beitrag ersetzt keine Rentenberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent und ist meist auf 24 Monate begrenzt. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die volle Rente weitergezahlt — das sogenannte Sterbevierteljahr.
Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?
Ab dem vierten Monat ja. Es gibt einen monatlichen Freibetrag, der sich je Kind mit Waisenrentenanspruch erhöht; was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Maßgeblich ist dabei ein pauschaliertes Nettoeinkommen, nicht das Brutto.
Was ist eine Versorgungsehe?
Eine Ehe, die weniger als ein Jahr gedauert hat. Die Rentenversicherung unterstellt dann, dass sie überwiegend der Versorgung diente, und zahlt keine Witwenrente. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa wenn der Tod Folge eines Unfalls oder eines nicht vorhersehbaren Ereignisses war.
Verliere ich die Rente bei einer neuen Heirat?
Ja, mit der Wiederheirat entfällt der Anspruch. Es gibt jedoch eine Rentenabfindung als einmalige Zahlung. Wird die neue Ehe später aufgelöst, kann der frühere Anspruch unter Umständen wieder aufleben.
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