Witwenrente 2026: Höhe berechnen, Anspruch & Einkommensanrechnung
Witwenrente 2026: So berechnest du Anspruch und Höhe
Nach dem Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Wie hoch sie ist, überrascht viele — vor allem wegen der Einkommensanrechnung. Hier bekommst du die Regeln für 2026 und kannst deine Rente direkt mit dem Witwenrente-Rechner schätzen.
Große oder kleine Witwenrente?
Seit der Reform 2002 gibt es zwei Formen:
- Große Witwenrente – 55 % der Rente des Verstorbenen. Voraussetzung: Du bist mindestens 47 Jahre alt, erziehst ein Kind oder bist erwerbsgemindert.
- Kleine Witwenrente – 25 % der Rente des Verstorbenen, in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Der Prozentsatz bezieht sich immer auf die Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte.
Das Sterbevierteljahr: erst mal 100 %
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt — ohne dass dein eigenes Einkommen angerechnet wird. Dieses „Sterbevierteljahr" soll die erste Zeit finanziell abfedern. Erst ab dem 4. Monat gelten die 55 % bzw. 25 %.
Die Einkommensanrechnung ab dem 4. Monat
Jetzt kommt der Punkt, der die Rente oft kürzt. Dein eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet:
- Es gibt einen Freibetrag von 1.122,53 € pro Monat (Stand ab 01.07.2026), zzgl. 238,11 € je Kind mit Anspruch auf Waisenrente.
- Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen: Vom Brutto zieht die Rentenversicherung vorab pauschale Beträge ab (bei Arbeitsentgelt rund 40 %, bei Renten und Versorgungsbezügen rund 14 %). Erst dieser Wert wird mit dem Freibetrag verglichen.
Rechenbeispiel
Angenommen, die Rente des Verstorbenen betrug 1.400 € im Monat:
- Große Witwenrente (55 %): 770 € ab dem 4. Monat
- Eigenes anrechenbares Nettoeinkommen: 1.500 € → 377,47 € über dem Freibetrag
- Anrechnung (40 %): rund 151 € werden abgezogen
- Witwenrente nach Anrechnung: rund 619 €
Im Sterbevierteljahr wären es zunächst die vollen 1.400 €.
👉 Rechne deinen Fall direkt durch: Witwenrente-Rechner 2026.
Was du sonst noch wissen solltest
- Bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente — es gibt dann eine einmalige Rentenabfindung.
- Wer neben der Rente arbeitet, sollte die Anrechnungsregeln kennen. Details dazu im Beitrag Hinzuverdienst neben der Rente 2026.
- Neben der Witwenrente gibt es weitere Leistungen für Hinterbliebene — den Überblick findest du unter Hinterbliebenenrente: Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente.
Die Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung — dieser Beitrag ersetzt keine Rentenberatung.