Hinzuverdienst neben der Rente 2026: Was ist erlaubt?
Hinzuverdienst neben der Rente 2026: Die Grenzen im Überblick
„Darf ich neben der Rente arbeiten?" — die Antwort hängt davon ab, welche Rente du beziehst. Seit 2023 hat sich viel geändert. Hier die aktuellen Regeln für 2026.
Altersrente: seit 2023 unbegrenzt
Die wichtigste Neuerung: Bei der Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer eine vorgezogene Altersrente (z. B. mit 63) bezieht, darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das galt früher nur für die reguläre Altersrente ab der Regelaltersgrenze — seit dem 1. Januar 2023 gilt es für alle Altersrenten.
Achtung: „Unbegrenzt" bezieht sich auf die Rentenkürzung. Steuern und ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Hinzuverdienst weiterhin an.
Erwerbsminderungsrente: hier gelten weiter Grenzen
Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aus. Hier bestehen weiterhin jährliche Hinzuverdienstgrenzen, die sich am Einkommen orientieren und dynamisch angepasst werden:
- Volle Erwerbsminderungsrente: niedrigere Grenze (Größenordnung um 19.000–20.000 € pro Jahr).
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: deutlich höhere, individuell berechnete Grenze.
Wer die Grenze überschreitet, muss mit einer teilweisen Kürzung der Rente rechnen. Die genauen Beträge ändern sich jährlich — vor Aufnahme eines Nebenjobs lohnt der Blick in den eigenen Bescheid oder eine Beratung.
Witwen- und Witwerrente: Einkommensanrechnung statt Grenze
Bei der Witwenrente gibt es keine feste „Hinzuverdienstgrenze", sondern eine Einkommensanrechnung: Anrechenbares Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 € pro Monat (ab 01.07.2026) wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt der Witwenrente-Rechner. Hintergründe im Beitrag Witwenrente 2026 berechnen.
Überblick
| Rentenart | Hinzuverdienst 2026 |
|---|---|
| Regelaltersrente | unbegrenzt |
| Vorgezogene Altersrente | unbegrenzt (seit 2023) |
| Volle EM-Rente | begrenzt (niedrige Jahresgrenze) |
| Teilweise EM-Rente | begrenzt (höhere, individuelle Grenze) |
| Witwen-/Witwerrente | Einkommensanrechnung über Freibetrag |
Fazit
Als Altersrentner:in kannst du seit 2023 ohne Kürzung dazuverdienen — ein großer Vorteil, gerade für Selbstständige, die im Ruhestand weiterarbeiten. Bei EM- und Witwenrente lohnt dagegen die genaue Rechnung, bevor du einen Nebenjob annimmst. Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.