Witwenrente Rechner Deutschland 2026
Vereinfachter Schätzer nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand ab 01.07.2026: Freibetrag 1.122,53 € + 238,11 € je Kind). Das anrechenbare Einkommen ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen — vom Brutto werden vorab pauschale Abzüge vorgenommen (Arbeitsentgelt ca. 40 %, Renten/Versorgungsbezüge ca. 14 %). Maßgeblich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Keine Rechts- oder Rentenberatung.
Hinweis: Alle Angaben dienen der groben Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Werte nach aktuellem Stand — ohne Gewähr.
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Witwenrente in Deutschland berechnen
Stirbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Witwen- oder Witwerrente. Wie hoch sie ausfällt, hängt von drei Dingen ab: der Rente des Verstorbenen, der Art der Witwenrente und deinem eigenen Einkommen. Dieser Rechner schätzt alle drei Stufen — Sterbevierteljahr, Rente ab dem 4. Monat und die Einkommensanrechnung.
Große und kleine Witwenrente
Es gibt zwei Formen (neues Recht, für Ehen/Todesfälle ab 2002):
- Große Witwenrente – 55 % der Rente des Verstorbenen. Anspruch besteht, wenn du mindestens 47 Jahre alt bist, ein Kind erziehst oder erwerbsgemindert bist.
- Kleine Witwenrente – 25 % der Rente des Verstorbenen. Sie wird in der Regel nur 24 Monate gezahlt.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat (dem „Sterbevierteljahr") wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe (100 %) weitergezahlt — und zwar ohne Einkommensanrechnung. Erst ab dem 4. Monat greifen die 55 % bzw. 25 % und die Anrechnung deines Einkommens.
Einkommensanrechnung ab dem 4. Monat
Ab dem vierten Monat wird dein eigenes Einkommen teilweise angerechnet:
- Vom Einkommen wird ein Freibetrag abgezogen: 1.122,53 € pro Monat (Stand ab 01.07.2026), zzgl. 238,11 € je Kind mit Anspruch auf Waisenrente.
- Was darüber liegt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet — also abgezogen.
Wichtig: Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Vom Brutto werden vorab pauschale Abzüge vorgenommen (bei Arbeitsentgelt rund 40 %, bei Renten und Versorgungsbezügen rund 14 %). Erst dieser Netto-Wert wird mit dem Freibetrag verglichen.
Beispiel
- Rente des Verstorbenen: 1.400 € / Monat
- Große Witwenrente (55 %): 770 € ab dem 4. Monat
- Eigenes anrechenbares Nettoeinkommen: 1.500 € → über Freibetrag: 377,47 €
- Anrechnung 40 %: rund 151 € werden abgezogen
- Witwenrente nach Anrechnung: rund 619 €
Im Sterbevierteljahr würden in diesem Beispiel zunächst die vollen 1.400 € gezahlt.
Gut zu wissen
- Bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente; es gibt eine einmalige Rentenabfindung.
- Wer neben der Rente hinzuverdient, sollte die Anrechnungsregeln kennen — dazu gibt es einen eigenen Ratgeber weiter unten.
- Die genauen Werte ändern sich jährlich zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert. Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent beträgt die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt ab dem 4. Monat 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 % (neues Recht). In den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.
Wird mein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ab dem 4. Monat ja: Anrechenbares Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 € (ab 01.07.2026) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag erhöht sich um 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe (100 %) an die Hinterbliebenen gezahlt — ohne Einkommensanrechnung.