Hinterbliebenenrente: Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente im Überblick
Hinterbliebenenrente: Diese Leistungen gibt es
Stirbt ein gesetzlich versicherter Mensch, stehen den Hinterbliebenen unter Umständen mehrere Renten zu. Der Oberbegriff ist Hinterbliebenenrente. Dahinter stecken drei verschiedene Leistungen — hier der Überblick.
1. Witwen- und Witwerrente
Die häufigste Leistung. Sie geht an den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner:
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (ab Alter 47, mit Kind oder bei Erwerbsminderung).
- Kleine Witwenrente: 25 %, meist auf 24 Monate begrenzt.
- In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.
- Ab dem 4. Monat wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet.
Alle Details und einen Rechner findest du im Beitrag Witwenrente 2026 berechnen bzw. direkt im Witwenrente-Rechner.
2. Waisenrente
Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente:
- Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10 % der Rente des Verstorbenen plus Zuschlag.
- Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben): 20 % plus Zuschlag.
- Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis maximal 27 Jahre.
Anders als bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet (seit 2015 entfällt die Anrechnung).
3. Erziehungsrente
Eine oft übersehene Leistung: Die Erziehungsrente kann geschiedene Personen treffen, deren früherer Partner verstorben ist und die ein Kind erziehen. Sie ist eine eigene Rente aus dem eigenen Versicherungskonto — keine abgeleitete Rente. Voraussetzungen sind unter anderem die Erziehung eines minderjährigen Kindes und die erfüllte allgemeine Wartezeit (5 Jahre).
Antrag: Fristen beachten
Hinterbliebenenrenten werden nicht automatisch gezahlt — du musst sie beantragen. Wichtig: Stellst du den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall, wird rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt. Später gestellte Anträge kosten dich unter Umständen Geld.
Für den Übergang gibt es zudem den Rentenvorschuss: Der Rentenservice der Deutschen Post kann das Sterbevierteljahr auf Antrag vorab auszahlen.
Zusammengefasst
| Leistung | Für wen | Höhe (grob) |
|---|---|---|
| Große Witwenrente | Ehe-/Lebenspartner ab 47 / mit Kind | 55 % |
| Kleine Witwenrente | Ehe-/Lebenspartner unter 47 | 25 %, 24 Monate |
| Halbwaisenrente | Kind, ein Elternteil verstorben | 10 % + Zuschlag |
| Vollwaisenrente | Kind, beide Eltern verstorben | 20 % + Zuschlag |
| Erziehungsrente | Geschiedene mit Kind | eigene Rente |
Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Beitrag ist ein Überblick und ersetzt keine Rentenberatung.