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DE · 4.7.2026 · 7 Min. · Rente & Vorsorge

Hinterbliebenenrente: Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente im Überblick

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 4.7.2026

Hinterbliebenenrente: Diese Leistungen gibt es

Stirbt ein gesetzlich versicherter Mensch, stehen den Hinterbliebenen unter Umständen mehrere Renten zu. Der Oberbegriff ist Hinterbliebenenrente. Dahinter stecken drei verschiedene Leistungen — hier der Überblick.

1. Witwen- und Witwerrente

Die häufigste Leistung. Sie geht an den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner:

  • Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (ab Alter 47, mit Kind oder bei Erwerbsminderung).
  • Kleine Witwenrente: 25 %, meist auf 24 Monate begrenzt.
  • In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.
  • Ab dem 4. Monat wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet.

Alle Details und einen Rechner findest du im Beitrag Witwenrente 2026 berechnen bzw. direkt im Witwenrente-Rechner.

2. Waisenrente

Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente:

  • Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10 % der Rente des Verstorbenen plus Zuschlag.
  • Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben): 20 % plus Zuschlag.
  • Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis maximal 27 Jahre.

Anders als bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet (seit 2015 entfällt die Anrechnung).

3. Erziehungsrente

Eine oft übersehene Leistung: Die Erziehungsrente kann geschiedene Personen treffen, deren früherer Partner verstorben ist und die ein Kind erziehen. Sie ist eine eigene Rente aus dem eigenen Versicherungskonto — keine abgeleitete Rente. Voraussetzungen sind unter anderem die Erziehung eines minderjährigen Kindes und die erfüllte allgemeine Wartezeit (5 Jahre).

Antrag: Fristen beachten

Hinterbliebenenrenten werden nicht automatisch gezahlt — du musst sie beantragen. Wichtig: Stellst du den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall, wird rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt. Später gestellte Anträge kosten dich unter Umständen Geld.

Für den Übergang gibt es zudem den Rentenvorschuss: Der Rentenservice der Deutschen Post kann das Sterbevierteljahr auf Antrag vorab auszahlen.

Für den Antrag brauchst du in der Regel die Sterbeurkunde, die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, die Versicherungsnummern beider Partner sowie deine Bankverbindung. Gestellt wird der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — online, per Formular oder in einer Beratungsstelle vor Ort.

Kranken- und Pflegeversicherung

Auch aus einer Hinterbliebenenrente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten, wenn du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert bist. Die Rentenversicherung führt den Beitragsanteil direkt ab — die ausgezahlte Rente ist also bereits um diese Beiträge gemindert. Freiwillig oder privat Versicherte erhalten unter Umständen einen Beitragszuschuss.

Rentensplitting als Alternative

Ehe- und Lebenspartner können sich statt der klassischen Witwenrente auch für das Rentensplitting entscheiden: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider werden hälftig geteilt. Der Vorteil: Die daraus entstehende eigene Rente wird nicht mit eigenem Einkommen verrechnet — anders als die Witwenrente. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab (etwa vom eigenen Einkommen) und sollte vorher durchgerechnet werden, denn die Wahl ist bindend.

Zusammengefasst

LeistungFür wenHöhe (grob)
Große WitwenrenteEhe-/Lebenspartner ab 47 / mit Kind55 %
Kleine WitwenrenteEhe-/Lebenspartner unter 4725 %, 24 Monate
HalbwaisenrenteKind, ein Elternteil verstorben10 % + Zuschlag
VollwaisenrenteKind, beide Eltern verstorben20 % + Zuschlag
ErziehungsrenteGeschiedene mit Kindeigene Rente

Verbindlich ist immer der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Beitrag ist ein Überblick und ersetzt keine Rentenberatung.

Häufige Fragen

Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?

Drei: die Witwen- oder Witwerrente für den überlebenden Partner, die Waisenrente für Kinder und die oft übersehene Erziehungsrente für Geschiedene, die ein Kind erziehen und deren früherer Partner verstorben ist.

Wird die Rente automatisch gezahlt?

Nein, sie muss beantragt werden. Stellst du den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall, wird rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Später kostet die Verzögerung bares Geld.

Wie lange bekommen Kinder Waisenrente?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst längstens bis zum 27. Lebensjahr. Eigenes Einkommen der Waise wird seit 2015 nicht mehr angerechnet.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

In der Regel Sterbeurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, die Versicherungsnummern beider Partner und deine Bankverbindung. Für die Überbrückung kann der Rentenservice der Deutschen Post das Sterbevierteljahr auf Antrag vorab auszahlen.

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