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AT · 10.9.2026 · 7 Min. · Steuern & Buchhaltung

Homeoffice in Österreich: was Selbstständige absetzen können

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 10.9.2026

Homeoffice absetzen: die österreichischen Regeln für Selbstständige

Wer in Österreich von zu Hause aus arbeitet, kann steuerlich einiges geltend machen — aber nicht das, was in deutschen Ratgebern steht. Österreich hat eigene Regeln, und für Selbstständige gelten andere als für Angestellte. Dieser Artikel zeigt dir die drei Wege, die dir offenstehen, und wie du entscheidest, welcher zu deiner Situation passt.

Zuerst: Homeoffice-Pauschale ist nicht für dich

Das Homeoffice-Pauschale in Österreich — 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 300 Euro im Jahr — richtet sich ausschließlich an Dienstnehmer. Es setzt ein Arbeitsverhältnis und eine Homeoffice-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus.

Als Einzelunternehmerin, Neue Selbstständige oder Gesellschafterin einer Personengesellschaft bekommst du dieses Pauschale nicht. Für dich gibt es stattdessen zwei andere Instrumente: das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe und die Arbeitsplatzpauschale. Beide schließen sich gegenseitig aus.

Verwechsle das Ganze auch nicht mit der deutschen Regelung: In Deutschland gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro bis maximal 1.260 Euro im Jahr, die auch Selbstständige nutzen können. Die Systematik ist eine völlig andere — Details dazu stehen in Homeoffice-Pauschale 2026, gelten aber ausdrücklich nur für Deutschland.

Weg 1: Das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe

Liegt dein Arbeitszimmer im Wohnungsverband, also innerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses, sind die Kosten nur dann abzugsfähig, wenn der Raum den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Das ist die zentrale Hürde des § 20 EStG.

Der Mittelpunkt wird nach dem typischen Berufsbild beurteilt, nicht nach der Stundenzahl. Als grobe Orientierung:

TätigkeitArbeitszimmer als Mittelpunkt?
Programmiererin, Grafikerin, Autorin, Übersetzerinin der Regel ja
Buchhalterin, Online-Beraterin ohne Kundenbüromeist ja
Handwerker, Fotografin mit Studio, Physiotherapeutnein, Mittelpunkt ist Baustelle, Studio oder Praxis
Vortragende, Trainerin, Außendienstnein, Tätigkeit findet auswärts statt

Zusätzlich muss der Raum nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden und entsprechend eingerichtet sein. Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Schreibtisch im Schlafzimmer erfüllt das nicht.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ziehst du die Kosten anteilig nach Flächenanteil ab:

  • Miete oder bei Eigentum die Abschreibung des Gebäudes
  • Betriebskosten, Strom, Heizung
  • Finanzierungszinsen
  • anteilige Versicherung, Reinigung
  • Einrichtung des Raums (Schreibtisch, Regale, Lampen)

Liegt das Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbands — ein eigenes Büro im Nebengebäude oder eine separat angemietete Einheit — greift die strenge Mittelpunkt-Regel nicht. Dann sind die Kosten wie normale Betriebsausgaben abziehbar.

Weg 2: Die Arbeitsplatzpauschale

Weil die Mittelpunkt-Hürde viele Selbstständige ausschließt, gibt es seit einigen Jahren die Arbeitsplatzpauschale nach § 4 EStG. Sie steht dir zu, wenn du für deine betriebliche Tätigkeit keinen anderen Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung hast, und ersetzt jeden Einzelnachweis von Wohnungskosten.

Es gibt zwei Varianten:

Große Variante. Für alle, die neben der Selbstständigkeit keine oder nur geringe andere aktive Einkünfte haben und denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sie deckt sämtliche wohnungsbezogenen Aufwendungen pauschal ab.

Kleine Variante. Für alle, die daneben nennenswerte andere aktive Einkünfte erzielen und dafür einen Arbeitsplatz zur Verfügung haben — der klassische Fall des Angestellten mit Nebengewerbe. Die kleine Variante ist deutlich niedriger, dafür kannst du zusätzlich ergonomisch geeignetes Mobiliar absetzen: höhenverstellbarer Schreibtisch, Bürostuhl, Beleuchtung, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, Überhänge sind in die Folgejahre übertragbar.

Die konkreten Euro-Beträge für beide Varianten, für die Einkunftsgrenze und für das Mobiliar werden regelmäßig angepasst. Prüfe die aktuell gültigen Werte vor der Erklärung auf usp.gv.at oder im aktuellen Formular E 1a — rechne nicht mit Zahlen aus älteren Ratgebern.

Die Pauschale steht dir nur einmal zu, auch wenn du mehrere Betriebe hast, und wird bei unterjährigem Beginn aliquotiert.

Beispielrechnung: Arbeitszimmer bei 90 Quadratmetern

Eine Grafikerin arbeitet ausschließlich von zu Hause, ihr Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der Tätigkeit. Die Wohnung hat 90 m², das Arbeitszimmer 12 m² — der betriebliche Anteil beträgt 13,3 Prozent.

Position (Jahr)Gesamtbetrieblicher Anteil
Miete12.000 €1.600 €
Betriebskosten1.800 €240 €
Strom und Heizung1.200 €160 €
Summe15.000 €2.000 €

Diese 2.000 Euro mindern den Gewinn. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent klingt das nach 600 Euro Ersparnis — tatsächlich sind es etwas weniger, weil mit dem Gewinn auch der Gewinnfreibetrag sinkt.

SchrittRechnungErgebnis
Zusätzliche Betriebsausgabe—2.000 €
minus wegfallender Grundfreibetrag (15 %)2.000 € × 15 %− 300 €
tatsächlich steuerwirksam1.700 €
Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz1.700 € × 30 %510 €

Der Gewinnfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro Gewinn, der Grundfreibetrag also maximal 4.950 Euro. Wie sich der Abzug auf deine konkrete Steuerlast auswirkt, rechnest du am schnellsten mit dem Einkommensteuer-Rechner Österreich durch — einmal mit und einmal ohne die 2.000 Euro.

Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt beim Arbeitszimmer je nach Kostenart anteilig der Vorsteuerabzug dazu. Als Kleinunternehmerin unter der Grenze von 55.000 Euro brutto entfällt er; ob sich ein Verzicht lohnt, zeigt der Umsatzsteuer-Rechner Österreich.

Worauf du achten musst

Arbeitszimmer und Arbeitsplatzpauschale gleichzeitig ansetzen. Das geht nicht. Entscheide dich pro Jahr für einen Weg — in der Regel für den mit dem höheren Abzug.

Die Arbeitsecke im Wohnzimmer absetzen. Ohne abgeschlossenen, nahezu ausschließlich betrieblich genutzten Raum wird der Abzug gestrichen, oft rückwirkend für mehrere Jahre.

Arbeitsmittel mit dem Raum verwechseln. Laptop, Bildschirm, Drucker, Fachliteratur und Software sind unabhängig vom Arbeitszimmer absetzbar — auch dann, wenn du weder Arbeitszimmer noch Pauschale geltend machst. Bei privater Mitbenutzung scheidest du den Privatanteil aus.

Bei Eigentum die Folgen übersehen. Wird ein Teil der Wohnung ins Betriebsvermögen genommen, kann das bei einem späteren Verkauf steuerliche Konsequenzen haben. Kläre das vorher mit deiner Steuerberatung.

Belege nicht sammeln. Flächenplan, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung und Energierechnungen gehören ins Belegwesen. Wie du das sauber führst, steht in Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich.

Häufige Fragen

Ich bin angestellt und nebenbei selbstständig — was gilt für mich?

Für die Angestelltentätigkeit kann dein Arbeitgeber das Homeoffice-Pauschale abrechnen. Für die Selbstständigkeit kommt in der Regel die kleine Arbeitsplatzpauschale in Frage, weil dir am Arbeitsplatz des Dienstgebers ein Raum zur Verfügung steht. Beides nebeneinander ist möglich, betrifft aber unterschiedliche Einkunftsarten.

Muss das Arbeitszimmer ein eigener Raum sein?

Ja. Es muss ein abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung als Arbeitszimmer eingerichteter Raum sein, der nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Durchgangszimmer und Räume mit Gästebett werden regelmäßig nicht anerkannt.

Kann ich ergonomische Möbel absetzen, wenn ich das Arbeitszimmer geltend mache?

Wenn du die Kosten des Arbeitszimmers anteilig ansetzt, gehört die Einrichtung ohnehin dazu und wird über die normale Abschreibung berücksichtigt. Die eigene Regelung für ergonomisches Mobiliar ist an die kleine Arbeitsplatzpauschale gekoppelt.

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Als Betriebsausgabe in der Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung. Die Arbeitsplatzpauschale hat dort ein eigenes Feld, das Arbeitszimmer trägst du bei den übrigen Betriebsausgaben ein.

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