Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Österreich: Gewinn einfach ermitteln
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: die einfache Gewinnermittlung
Als Selbstständige:r in Österreich musst du deinen Gewinn ermitteln, um Einkommensteuer zu zahlen. Für die meisten Einzelunternehmen und Personengesellschaften geht das mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) — der unkomplizierten Alternative zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz.
Wer darf die E/A-Rechnung machen?
Die E/A-Rechnung steht Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ausgenommen GmbH & Co KG) offen, solange keine Rechnungslegungspflicht besteht. Diese greift erst, wenn dein Jahresumsatz 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt — dann musst du auf die doppelte Buchführung (Bilanz) wechseln. Freiberufler:innen (z. B. Ärzt:innen, Anwält:innen, Künstler:innen) dürfen unabhängig vom Umsatz immer die E/A-Rechnung nutzen.
Kurz: Wer unter der 700.000-€-Grenze bleibt, kommt mit der E/A-Rechnung aus.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Der zentrale Unterschied zur Bilanz: Bei der E/A-Rechnung zählt, wann das Geld tatsächlich fließt — nicht, wann die Rechnung gestellt wurde. Eine Einnahme wird erfasst, wenn sie auf deinem Konto eingeht; eine Ausgabe, wenn du sie bezahlst. Das macht die Buchhaltung deutlich einfacher und planbarer.
Ausnahmen gibt es bei größeren Anschaffungen: Wirtschaftsgüter über der Geringwertigkeitsgrenze werden nicht sofort voll abgesetzt, sondern über die Abschreibung (AfA) auf die Nutzungsdauer verteilt. Dafür führst du ein Anlagenverzeichnis.
Belege oder Pauschale? Die Basispauschalierung
Bei der E/A-Rechnung hast du zwei Wege für die Ausgaben:
- Tatsächliche Ausgaben: Du sammelst alle Belege und ziehst die echten Betriebsausgaben ab. Lohnt sich, wenn du hohe Kosten hast.
- Basispauschalierung: Statt einzelne Belege zu sammeln, setzt du pauschal einen Prozentsatz deiner Umsätze als Betriebsausgaben an (Stand 2026: 15 %, bei bestimmten Tätigkeiten weniger), bis zu einer Umsatzgrenze von 420.000 €. Das spart Bürokratie — lohnt sich vor allem, wenn du wenig echte Ausgaben hast.
Wichtig: Auch bei der Pauschalierung bleiben einige Posten zusätzlich absetzbar — vor allem deine SVS-Beiträge, Wareneinkauf und Personalkosten.
Der Gewinnfreibetrag mindert die Steuer
Egal ob Beleg oder Pauschale — als natürliche Person steht dir der Gewinnfreibetrag zu: 15 % deines Gewinns (bis 33.000 € Gewinn ohne weitere Voraussetzung) bleiben steuerfrei. Wie das deine Steuer senkt, siehst du direkt im Einkommensteuer-Rechner Österreich.
So gibst du die E/A-Rechnung ab
Die Gewinnermittlung läuft über die Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit der Beilage E1a) via FinanzOnline. Abgabefrist ist in der Regel der 30. April des Folgejahres (bzw. 30. Juni bei elektronischer Abgabe); mit Steuerberatung verlängert sich die Frist.
Wenn du unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 € bleibst, kommt noch die Frage dazu, ob du überhaupt Umsatzsteuer verrechnen musst — dazu mehr im Kleinunternehmer-Rechner. Deine Umsatzsteuer selbst rechnest du mit dem Umsatzsteuer-Rechner Österreich.
Fazit
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist für die allermeisten Selbstständigen in Österreich der richtige Weg: einfach, cashflow-orientiert und ohne Bilanzpflicht. Wer wenig Ausgaben hat, spart mit der Basispauschalierung zusätzlich Bürokratie. Für die konkrete Wahl und komplexere Fälle lohnt der Blick zu einer Steuerberatung — dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Wer darf in Österreich die E/A-Rechnung machen?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, solange keine Rechnungslegungspflicht besteht — die greift erst ab 700.000 € Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Freiberufler dürfen sie unabhängig vom Umsatz immer nutzen.
Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Es zählt, wann das Geld tatsächlich fließt, nicht wann die Rechnung gestellt wurde. Eine Einnahme wird erfasst, sobald sie auf dem Konto eingeht, eine Ausgabe im Moment der Zahlung. Ausnahme sind größere Anschaffungen, die über die Abschreibung verteilt werden.
Lohnt sich die Basispauschalierung?
Wenn du wenig echte Betriebsausgaben hast, ja — dann setzt du pauschal einen Prozentsatz deiner Umsätze an, statt Belege zu sammeln. Wichtig: SVS-Beiträge, Wareneinkauf und Personalkosten bleiben zusätzlich absetzbar. Bei hohen tatsächlichen Kosten fährst du mit Belegen besser.
Wie und bis wann gebe ich die E/A-Rechnung ab?
Über die Einkommensteuererklärung, Formular E1 mit der Beilage E1a, elektronisch via FinanzOnline. Die Frist liegt bei elektronischer Abgabe beim 30. Juni des Folgejahres; mit Steuerberatung verlängert sie sich.
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