Gewinnfreibetrag Österreich 2026: 15 % vom Gewinn steuerfrei
Gewinnfreibetrag: Das wichtigste Steuergeschenk für Selbstständige
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Selbstständige in Österreich: Er macht einen Teil deines Gewinns komplett steuerfrei. Wer ihn kennt und nutzt, spart bares Geld. So funktioniert er 2026.
Die zwei Teile des Gewinnfreibetrags
Der GFB besteht aus zwei Bausteinen:
1. Grundfreibetrag — geschenkt, ohne Bedingung. Für die ersten 33.000 € Gewinn bekommst du automatisch 15 % als Freibetrag — also bis zu 4.950 € steuerfrei, ganz ohne Investition oder Nachweis. Diesen Teil zieht das Finanzamt bzw. dein Steuerprogramm automatisch ab. Er steht jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften zu.
2. Investitionsbedingter Freibetrag — für höhere Gewinne. Liegt dein Gewinn über 33.000 €, kannst du für den übersteigenden Teil einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen — aber nur, wenn du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst (z. B. Maschinen, Geräte, Betriebsausstattung mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer) oder in bestimmte Wertpapiere. Ohne Investition bleibt es beim Grundfreibetrag.
Die Staffelung bei hohen Gewinnen
Der Prozentsatz sinkt mit steigendem Gewinn — der GFB ist gestaffelt: Für die ersten 33.000 € sind es 15 %, für die nächsten Gewinnstufen sinkt der Satz schrittweise (13 %, dann 7 %, dann 4,5 %), bis er bei sehr hohen Gewinnen ausläuft. In Summe ist der Gewinnfreibetrag gedeckelt. Für die allermeisten Selbstständigen mit Gewinnen bis rund 33.000 € ist aber ohnehin nur der volle 15-%-Grundfreibetrag relevant.
Rechenbeispiel
Angenommen, dein Gewinn (nach SVS-Beiträgen) beträgt 30.000 €:
- Grundfreibetrag: 15 % × 30.000 € = 4.500 €
- Zu versteuern bleiben: 25.500 € statt 30.000 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du dadurch rund 1.350 € Steuer — ohne einen Cent zu investieren. Genau diesen Effekt zeigt dir der Einkommensteuer-Rechner Österreich, der den Grundfreibetrag bereits berücksichtigt.
Worauf du achten solltest
- Der Grundfreibetrag ist automatisch — du musst nichts extra tun, außer ihn in der Steuererklärung anzugeben (Beilage E1a).
- Der investitionsbedingte Teil lohnt sich nur, wenn du ohnehin investieren wolltest. Kaufe nichts nur wegen des Freibetrags — du gibst sonst mehr aus, als du an Steuer sparst.
- Wertpapiere für den GFB müssen eine Mindestbehaltedauer einhalten; verkaufst du zu früh, wird der Freibetrag nachversteuert.
- Der GFB gilt nur für natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) — nicht für die GmbH.
Fazit
Der Gewinnfreibetrag ist bares Geld: Bis zu 4.950 € deines Gewinns bleiben ohne jede Bedingung steuerfrei, bei höheren Gewinnen kommt der investitionsbedingte Teil dazu. Plane ihn von Anfang an mit ein — er senkt deine Steuerlast spürbar. Mehr zur Rücklage fürs Finanzamt findest du unter Steuern zurücklegen in Österreich. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Muss ich den Gewinnfreibetrag beantragen?
Den Grundfreibetrag nicht — er steht dir automatisch zu, du gibst ihn nur in der Beilage E1a an. Der investitionsbedingte Teil dagegen setzt eine tatsächliche Investition voraus und muss belegt werden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
15 Prozent des Gewinns für die ersten 33.000 €, also bis zu 4.950 € steuerfrei — ohne Investition und ohne Nachweis. Bei 30.000 € Gewinn sind es entsprechend 4.500 €, die gar nicht erst in die Steuerberechnung eingehen.
Lohnt sich eine Investition nur wegen des Freibetrags?
Nein. Du gibst dabei mehr aus, als du an Steuer sparst — der Freibetrag erstattet nur einen Bruchteil der Anschaffung. Sinnvoll ist er ausschließlich für Investitionen, die du ohnehin geplant hattest.
Gilt der Gewinnfreibetrag auch für die GmbH?
Nein, nur für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften, also Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften sind ausgenommen — das ist ein Punkt, der beim Rechtsformvergleich oft übersehen wird.
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