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AT · 6.7.2026 · 7 Min. · Steuern & Buchhaltung

Steuern zurücklegen als Selbstständiger in Österreich: wie viel?

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 6.7.2026

Steuern zurücklegen: Der Klassiker, der viele Selbstständige kalt erwischt

Als Angestellte:r wird die Lohnsteuer automatisch abgezogen. Als Selbstständige:r in Österreich bekommst du dein Honorar brutto — und musst Einkommensteuer und Sozialversicherung selbst zurücklegen. Wer das nicht tut, steht spätestens bei der Nachzahlung vor einem Problem. Hier die Faustregeln für 2026.

Zwei Brocken: Einkommensteuer und SVS

Von deinem Gewinn gehen zwei große Posten ab:

1. Einkommensteuer. Österreich hat einen progressiven Tarif — je mehr du verdienst, desto höher der Satz auf den obersten Teil (Stand 2026):

Einkommen (zu versteuern)Grenzsteuersatz
bis 13.539 €0 %
bis 21.992 €20 %
bis 36.458 €30 %
bis 70.365 €40 %
bis 104.859 €48 %
darüber50 % (ab 1 Mio. € 55 %)

Der erste Teil bleibt also steuerfrei. Deine konkrete Steuer rechnest du mit dem Einkommensteuer-Rechner Österreich.

2. SVS-Beiträge. Die Sozialversicherung der Selbständigen kostet grob 27 % deiner Beitragsgrundlage (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 % plus ein fixer Unfallversicherungsbeitrag). Details im SVS-Beiträge-Rechner.

Der Gewinnfreibetrag hilft dir

Ein wichtiger Vorteil: Als natürliche Person steht dir der Gewinnfreibetrag zu — 15 % deines Gewinns (bis 33.000 € Gewinn automatisch, ohne Investition) bleiben steuerfrei. Das senkt deine Steuerlast spürbar und ist im Rechner bereits berücksichtigt.

Die Faustregel: 30 bis 40 % zurücklegen

Als grobe Orientierung solltest du von jedem eingenommenen Euro Gewinn rund 30 bis 40 % zur Seite legen — für Steuer und SVS zusammen. Bei niedrigem Gewinn reichen oft 30 %, bei höherem Gewinn (wo der Grenzsteuersatz steigt) sind eher 40 % oder mehr sinnvoll. Am saubersten ist ein eigenes Rücklagenkonto, auf das du bei jeder Zahlung sofort deinen Prozentsatz überweist.

Die SVS-Falle: die Nachbemessung

Der Klassiker, der Neu-Selbstständige kalt erwischt: In den ersten Jahren zahlst du bei der SVS nur vorläufige Beiträge auf Basis einer niedrigen Mindestbeitragsgrundlage. Sobald dein tatsächlicher Steuerbescheid vorliegt, rechnet die SVS nach — und fordert die Differenz. Wer stark gewachsen ist, bekommt dann eine saftige Nachzahlung für zwei, drei Jahre auf einmal.

Deshalb: Leg von Anfang an mehr zurück, als die vorläufige SVS-Vorschreibung verlangt. Die Nachzahlung kommt bestimmt — nur die Höhe ist offen.

Steuertermine im Blick behalten

Die Einkommensteuer wird über Vorauszahlungen eingehoben (quartalsweise: 15. Februar, Mai, August, November). Nach dem Bescheid werden diese mit der tatsächlichen Steuer verrechnet — auch hier drohen Nachzahlungen, wenn dein Gewinn gestiegen ist.

Fazit

Rechne bei Selbstständigkeit in Österreich mit 30–40 % Rücklage auf den Gewinn und plane die SVS-Nachbemessung von vornherein mit ein. Wer beides beiseitelegt, kann Steuer- und Beitragsbescheide entspannt bezahlen. Für deine konkreten Zahlen nutze den Einkommensteuer- und den SVS-Rechner — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel soll ich in Österreich zurücklegen?

Rund 30 bis 40 Prozent des Gewinns — für Einkommensteuer und SVS zusammen. Bei niedrigem Gewinn reichen oft 30 Prozent, bei höherem sind 40 Prozent oder mehr angebracht, weil der Grenzsteuersatz steigt.

Ab wann zahle ich überhaupt Einkommensteuer?

Bis 13.539 € zu versteuerndem Einkommen bleibt der Tarif bei null. Darüber greifen die Stufen von 20 Prozent aufwärts, wobei jeder Satz immer nur für den jeweils darüberliegenden Teil gilt — nicht für das gesamte Einkommen.

Was ist die SVS-Nachbemessung?

Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge auf Basis eines früheren Jahres vor und rechnet endgültig ab, sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Wer gewachsen ist, bekommt die Differenz nachverrechnet — oft für mehrere Jahre gleichzeitig.

Senkt der Gewinnfreibetrag meine Rücklage?

Ja, aber nur bei der Steuer. 15 Prozent des Gewinns bleiben bis 33.000 € automatisch steuerfrei, das entlastet die Einkommensteuer. Auf die SVS-Beiträge wirkt er nicht — die bemessen sich am Gewinn vor dem Freibetrag.

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