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AT · 6.7.2026 · 7 Min. · Steuern & Buchhaltung

Steuern zurücklegen als Selbstständiger in Österreich: wie viel?

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 6.7.2026

Steuern zurücklegen: Der Klassiker, der viele Selbstständige kalt erwischt

Als Angestellte:r wird die Lohnsteuer automatisch abgezogen. Als Selbstständige:r in Österreich bekommst du dein Honorar brutto — und musst Einkommensteuer und Sozialversicherung selbst zurücklegen. Wer das nicht tut, steht spätestens bei der Nachzahlung vor einem Problem. Hier die Faustregeln für 2026.

Zwei Brocken: Einkommensteuer und SVS

Von deinem Gewinn gehen zwei große Posten ab:

1. Einkommensteuer. Österreich hat einen progressiven Tarif — je mehr du verdienst, desto höher der Satz auf den obersten Teil (Stand 2026):

Einkommen (zu versteuern)Grenzsteuersatz
bis 13.539 €0 %
bis 21.992 €20 %
bis 36.458 €30 %
bis 70.365 €40 %
bis 104.859 €48 %
darüber50 % (ab 1 Mio. € 55 %)

Der erste Teil bleibt also steuerfrei. Deine konkrete Steuer rechnest du mit dem Einkommensteuer-Rechner Österreich.

2. SVS-Beiträge. Die Sozialversicherung der Selbständigen kostet grob 27 % deiner Beitragsgrundlage (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 % plus ein fixer Unfallversicherungsbeitrag). Details im SVS-Beiträge-Rechner.

Der Gewinnfreibetrag hilft dir

Ein wichtiger Vorteil: Als natürliche Person steht dir der Gewinnfreibetrag zu — 15 % deines Gewinns (bis 33.000 € Gewinn automatisch, ohne Investition) bleiben steuerfrei. Das senkt deine Steuerlast spürbar und ist im Rechner bereits berücksichtigt.

Die Faustregel: 30 bis 40 % zurücklegen

Als grobe Orientierung solltest du von jedem eingenommenen Euro Gewinn rund 30 bis 40 % zur Seite legen — für Steuer und SVS zusammen. Bei niedrigem Gewinn reichen oft 30 %, bei höherem Gewinn (wo der Grenzsteuersatz steigt) sind eher 40 % oder mehr sinnvoll. Am saubersten ist ein eigenes Rücklagenkonto, auf das du bei jeder Zahlung sofort deinen Prozentsatz überweist.

Die SVS-Falle: die Nachbemessung

Der Klassiker, der Neu-Selbstständige kalt erwischt: In den ersten Jahren zahlst du bei der SVS nur vorläufige Beiträge auf Basis einer niedrigen Mindestbeitragsgrundlage. Sobald dein tatsächlicher Steuerbescheid vorliegt, rechnet die SVS nach — und fordert die Differenz. Wer stark gewachsen ist, bekommt dann eine saftige Nachzahlung für zwei, drei Jahre auf einmal.

Deshalb: Leg von Anfang an mehr zurück, als die vorläufige SVS-Vorschreibung verlangt. Die Nachzahlung kommt bestimmt — nur die Höhe ist offen.

Steuertermine im Blick behalten

Die Einkommensteuer wird über Vorauszahlungen eingehoben (quartalsweise: 15. Februar, Mai, August, November). Nach dem Bescheid werden diese mit der tatsächlichen Steuer verrechnet — auch hier drohen Nachzahlungen, wenn dein Gewinn gestiegen ist.

Fazit

Rechne bei Selbstständigkeit in Österreich mit 30–40 % Rücklage auf den Gewinn und plane die SVS-Nachbemessung von vornherein mit ein. Wer beides beiseitelegt, kann Steuer- und Beitragsbescheide entspannt bezahlen. Für deine konkreten Zahlen nutze den Einkommensteuer- und den SVS-Rechner — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.