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AT · 27.10.2026 · 7 Min. · Gründung

Neue Selbstständige in Österreich: ohne Gewerbeschein arbeiten

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 27.10.2026

Selbstständig ohne Gewerbeschein: die Gruppe der Neuen Selbstständigen

Nicht jede selbstständige Tätigkeit in Österreich braucht eine Gewerbeanmeldung. Wer vorträgt, schreibt, forscht oder künstlerisch arbeitet, fällt meist unter die sogenannten Neuen Selbstständigen — eine eigene Kategorie mit eigenen Meldepflichten. Hier erfährst du, wer dazugehört, was du der SVS wann melden musst und warum eine verspätete Meldung richtig teuer werden kann.

Wer als Neuer Selbstständiger gilt

Neue Selbstständige sind Personen, die selbstständig erwerbstätig sind, dabei aber keine Gewerbeberechtigung brauchen und auch nicht Mitglied einer Kammer der freien Berufe sind. Der Sozialversicherungsstatus ergibt sich aus dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), nicht aus einem Gewerbeschein.

Typische Fälle:

  • Vortragende, Trainerinnen und Lehrende auf Honorarbasis, sofern sie nicht in einen Betrieb eingegliedert sind
  • Autorinnen, Journalisten, Übersetzer und andere schriftstellerische Tätigkeiten
  • Künstlerische Tätigkeiten — Musik, bildende Kunst, Schauspiel, Fotografie mit künstlerischem Schwerpunkt
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten, Gutachten, Studien, Forschungsaufträge
  • Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände
  • Psychotherapeutinnen, Hebammen und ähnliche Berufe mit eigener Berufsberechtigung

Entscheidend ist nicht der Titel auf der Rechnung, sondern die Frage: Braucht diese Tätigkeit nach der Gewerbeordnung eine Gewerbeberechtigung? Wenn nein und wenn du sie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausübst, bist du Neuer Selbstständiger.

Abgrenzung zu Gewerbetreibenden und freien Dienstnehmern

Die drei Kategorien werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie völlig unterschiedliche Pflichten auslösen.

Neue SelbstständigeGewerbetreibendeFreie Dienstnehmer
Gewerbescheinneinjanein
WKO-Mitgliedschaftneinja (Pflicht)nein
SozialversicherungSVS nach GSVGSVS nach GSVGÖGK nach ASVG
Meldung durchdich selbstGewerbebehörde meldet weiterAuftraggeber
Versicherung abÜberschreiten der Versicherungsgrenzeab Gewerbeanmeldungab erstem Euro über der Geringfügigkeitsgrenze

Der praktische Unterschied zum Gewerbe: Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch bei der SVS gemeldet und zahlt ab Tag eins Beiträge — auch ohne Umsatz. Wie das abläuft, steht im Detail unter Gewerbe anmelden in Österreich. Als Neuer Selbstständiger meldest du dich dagegen selbst, und zwar erst, wenn du die Versicherungsgrenze überschreitest. Diese Eigenverantwortung ist der Vorteil und gleichzeitig die größte Fehlerquelle.

Der freie Dienstvertrag ist wieder etwas anderes: Dort schuldest du Arbeitskraft auf Zeit, nicht ein fertiges Werk, und dein Auftraggeber meldet dich zur ÖGK an. Wenn dein Auftraggeber dir Arbeitszeiten und Arbeitsmittel vorgibt, solltest du prüfen lassen, ob du überhaupt selbstständig bist.

Meldepflicht bei der SVS

Als Neuer Selbstständiger musst du dich bei der SVS melden, sobald du damit rechnest, dass deine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit im Kalenderjahr über der Versicherungsgrenze liegen. Die Grenze entspricht der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze und wird jedes Jahr angepasst — den für 2026 gültigen Betrag findest du direkt bei der SVS. Verlass dich nicht auf ältere Werte aus Foren.

Die Meldung geht formlos oder über das SVS-Onlineportal. Ab dem Zeitpunkt der Pflichtversicherung zahlst du vierteljährlich vorläufige Beiträge, die später anhand deines tatsächlichen Einkommensteuerbescheids nachbemessen werden. Was dabei zusammenkommt, kannst du vorab mit dem SVS-Beitragsrechner abschätzen.

Versicherungsgrenze und Überschreitungserklärung

Zwei Wege führen in die Pflichtversicherung:

  1. Du weißt es vorher. Dann gibst du zu Jahresbeginn oder bei Aufnahme der Tätigkeit eine Überschreitungserklärung ab. Die Versicherung beginnt mit dem angegebenen Monat, du zahlst laufend Beiträge und hast von Anfang an Kranken- und Pensionsversicherungsschutz.
  2. Es stellt sich erst später heraus. Kommt dein Einkommensteuerbescheid und liegt der Gewinn über der Grenze, stellt die SVS rückwirkend für das gesamte Jahr die Pflichtversicherung fest.

Der zweite Weg ist der teure. Die Beiträge für zwölf Monate werden auf einmal fällig, oft zwei Jahre nach dem betroffenen Jahr, und zusätzlich kann die SVS einen Beitragszuschlag verrechnen. Wer zwischenzeitlich privat versichert war, hat doppelt gezahlt.

Die Überschreitungserklärung kostet nichts und schützt dich. Liegst du am Jahresende doch darunter, wird die Pflichtversicherung wieder aufgehoben und du bekommst die Beiträge zurück. Es gibt also keinen Grund, sie aus Vorsicht zu unterlassen.

Anmeldung beim Finanzamt und Steuernummer

Steuerlich meldest du dich unabhängig von der SVS beim Finanzamt an — mit dem Formular Verf 24 über FinanzOnline. Du bekommst eine Steuernummer und wirst danach zur Einkommensteuererklärung veranlagt.

Umsatzsteuerlich giltst du zunächst als Kleinunternehmer, solange dein Jahresumsatz unter 55.000 Euro brutto bleibt (mit einer einmaligen Toleranz bis 60.500 Euro). Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Ob sich der Verzicht auf die Regelung lohnt, prüfst du mit dem Kleinunternehmer-Rechner. Hinweis für Vortragende: Bildungsleistungen können zusätzlich echt umsatzsteuerbefreit sein — das ist ein anderer Tatbestand als die Kleinunternehmerregelung und gehört mit deinem Steuerberater geklärt.

Beispielrechnung: Vortragender mit 18.000 Euro Einnahmen

Angenommen, du hältst Seminare auf Honorarbasis, nimmst 18.000 Euro im Jahr ein und hast 3.000 Euro Betriebsausgaben (Fahrten, Technik, Fachliteratur). Der Gewinn liegt bei 15.000 Euro und damit klar über der Versicherungsgrenze.

PositionSatzBetrag
Beitragsgrundlage (Gewinn)—15.000 €
Krankenversicherung6,8 %1.020,00 €
Pensionsversicherung18,5 %2.775,00 €
UnfallversicherungFixbetrag155,40 €
Selbständigenvorsorge1,53 %229,50 €
SVS-Beiträge gesamt4.179,90 €

Bleiben 10.820 Euro vor Steuern. Weil der steuerfreie Grundbetrag bei 13.539 Euro liegt und die SVS-Beiträge zusätzlich als Betriebsausgabe abziehbar sind, fällt in diesem Fall keine Einkommensteuer an. Die Sozialversicherung ist bei kleinen Gewinnen also die deutlich größere Last als das Finanzamt — nachrechnen kannst du das mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Zwei Hinweise zur Genauigkeit: Die SVS rechnet die vorgeschriebenen KV- und PV-Beiträge der Beitragsgrundlage teilweise wieder hinzu, die tatsächliche Vorschreibung liegt daher etwas höher. Und in der Krankenversicherung gilt eine Mindestbeitragsgrundlage, unter die es auch bei kleinem Gewinn nicht geht.

Häufige Fehler

Zu spät melden. Der häufigste und teuerste Fehler. Sobald absehbar ist, dass du die Grenze reißt, gehört die Überschreitungserklärung abgegeben — nicht erst nach dem Steuerbescheid.

Mehrere Tätigkeiten getrennt betrachten. Für die Versicherungsgrenze zählen alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zusammen. Drei kleine Honorare können gemeinsam die Grenze überschreiten.

Rücklagen vergessen. Die endgültige Nachbemessung kommt mit dem Einkommensteuerbescheid, also mit ein bis zwei Jahren Verzögerung. Wer die Differenz nicht zurücklegt, bekommt sie geballt.

Annehmen, ohne Gewerbeschein sei man nicht versichert. Die Pflichtversicherung hängt am Einkommen, nicht am Gewerbeschein.

Eine gewerbliche Tätigkeit als „neu selbstständig“ deklarieren. Wer Waren verkauft oder handwerkliche Leistungen erbringt, braucht eine Gewerbeberechtigung — auch wenn die SVS-Meldung als Neuer Selbstständiger bequemer wäre.

Häufige Fragen

Muss ich mich melden, wenn ich nur ein einziges Honorar bekomme?

Nur wenn deine gesamten selbstständigen Einkünfte im Jahr über der Versicherungsgrenze liegen. Ein einzelnes kleines Honorar darunter löst keine Pflichtversicherung aus, muss aber trotzdem in die Einkommensteuererklärung.

Kann ich als Angestellter nebenbei Neuer Selbstständiger sein?

Ja, das ist der Normalfall bei Vortragenden. Du bist dann mehrfach versichert: über den Job nach ASVG und für die selbstständigen Einkünfte nach GSVG. In der Pensionsversicherung greift die Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro, zu viel gezahlte Beiträge bekommst du zurück.

Was passiert, wenn ich die Grenze doch nicht erreiche?

Hast du eine Überschreitungserklärung abgegeben und liegst am Ende darunter, hebt die SVS die Pflichtversicherung nach dem Steuerbescheid wieder auf. Die gezahlten Beiträge werden erstattet, Leistungen aus dieser Zeit bleiben aber bestehen.

Brauche ich als Neuer Selbstständiger eine Gewerbeanmeldung, wenn ich wachse?

Nur wenn sich die Art deiner Tätigkeit ändert. Höhere Umsätze allein machen aus einer vortragenden oder künstlerischen Tätigkeit kein Gewerbe. Sobald du aber etwa Produkte verkaufst oder Personal für gewerbliche Leistungen einsetzt, brauchst du die Gewerbeberechtigung.

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