Einzelfirma oder GmbH in der Schweiz: Der klare Vergleich
Zwei Rechtsformen, zwei völlig verschiedene Welten
Die Einzelfirma ist in der Schweiz in einer Stunde gegründet und kostet fast nichts. Die GmbH verlangt 20'000 CHF Stammkapital, schützt dafür dein Privatvermögen und macht dich zum Angestellten deiner eigenen Gesellschaft. Dieser Artikel zeigt dir die Unterschiede bei Haftung, Sozialversicherung und Steuern — und rechnet beides bei einem Gewinn von 120'000 CHF durch.
Gründung, Kapital und Haftung
Die Einzelfirma entsteht, sobald du selbstständig auf eigene Rechnung tätig wirst. Es braucht kein Kapital, keinen Notar und keine Statuten. Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse an und lässt dir den Status als Selbstständigerwerbender bestätigen. Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen, unbeschränkt und ohne Trennung zwischen Firma und Person.
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Zur Gründung brauchst du Statuten, eine öffentliche Beurkundung und ein Stammkapital von 20'000 CHF, das vollständig einbezahlt werden muss. Es bleibt Betriebsvermögen und ist nicht verloren, aber es ist gebunden. Dazu kommen Notariats- und Handelsregisterkosten sowie laufender Aufwand für Buchhaltung und Jahresrechnung.
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Beschränkung ist in der Praxis oft weniger absolut, als sie klingt: Banken verlangen bei Krediten häufig eine persönliche Bürgschaft, und bei Verletzung deiner Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer haftest du persönlich.
Handelsregister und Mehrwertsteuer
Eine Einzelfirma muss sich ab 100'000 CHF Jahresumsatz ins Handelsregister eintragen lassen. Darunter ist der Eintrag freiwillig — er wirkt aber oft professioneller und ist für manche Auftraggeber Voraussetzung. Die GmbH entsteht überhaupt erst mit dem Handelsregistereintrag.
Bei der Mehrwertsteuer gilt für beide dieselbe Schwelle: Ab 100'000 CHF weltweitem Jahresumsatz wirst du steuerpflichtig, mit 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduziertem Satz und 3,8 % für Beherbergung. Was das für deine Preise bedeutet, rechnest du im MWST-Rechner durch.
Sozialversicherung: der entscheidende Unterschied
Hier trennen sich die Wege am deutlichsten.
Als Inhaber einer Einzelfirma giltst du als selbstständigerwerbend. Du zahlst AHV/IV/EO auf deinen Gewinn — der volle Satz von 10,0 % greift ab einem Einkommen von 60'500 CHF, darunter gilt eine sinkende Skala. Du bist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Säule kannst du freiwillig aufbauen, musst es aber selbst organisieren und bezahlen.
Als Inhaber einer GmbH bist du Angestellter deiner eigenen Firma. Auf deinen Lohn fallen AHV/IV/EO an, die sich Gesellschaft und du teilen, dazu Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und ab dem gesetzlichen Mindestlohn die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Das kostet mehr, verschafft dir aber Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und ein wachsendes Altersguthaben. Deine Beitragslast als Selbstständige kannst du mit dem AHV-Rechner abschätzen.
Steuern: zwei Systeme
Bei der Einzelfirma gibt es keine Firmensteuer. Der Gewinn wird deinem übrigen Einkommen zugerechnet und mit Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer erfasst. Der Bundessteuer-Höchstsatz liegt bei 11,5 %, die kantonale und kommunale Belastung unterscheidet sich massiv — zwischen einem günstigen Innerschweizer Kanton und einer teuren Westschweizer Gemeinde liegen Welten. Rechne deinen Fall mit dem Einkommenssteuer-Rechner durch.
Die GmbH zahlt Gewinnsteuer auf ihren Reingewinn und Kapitalsteuer auf das Eigenkapital. Der Gewinn nach Steuern kann als Dividende ausgeschüttet werden, die bei dir privat nur teilweise besteuert wird, sofern du mindestens 10 % der Anteile hältst. Dein Lohn ist bei der Gesellschaft Aufwand und bei dir Einkommen. Diese Mischung aus Lohn und Dividende ist der eigentliche Gestaltungsspielraum der GmbH — er hat aber Grenzen, denn die Steuerbehörden verlangen einen branchenüblichen Lohn.
Einzelfirma und GmbH im Überblick
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Kapital | keines | 20'000 CHF, voll einbezahlt |
| Gründungsaufwand | Anmeldung bei der Ausgleichskasse | Statuten, Notar, Handelsregister |
| Haftung | unbeschränkt, privat | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Handelsregister | Pflicht ab 100'000 CHF Umsatz | immer |
| Status Inhaber | selbstständigerwerbend | angestellt |
| AHV/IV/EO | 10,0 % auf den Gewinn | Beiträge auf den Lohn, geteilt |
| Arbeitslosenversicherung | nein | ja |
| Berufliche Vorsorge | freiwillig | obligatorisch ab Mindestlohn |
| Besteuerung | Einkommenssteuer auf den Gewinn | Gewinnsteuer plus Lohn und Dividende |
| Buchführung | vereinfacht bis 500'000 CHF Umsatz | doppelte Buchhaltung, Jahresrechnung |
Beispielrechnung: 120'000 CHF Gewinn
Annahmen, die du für deinen Kanton anpassen musst: Einkommenssteuer Bund, Kanton und Gemeinde zusammen 22 %, effektive Gewinnsteuer der GmbH 15 %, Arbeitgeberbeiträge 15 % und Arbeitnehmerbeiträge 13 % des Lohns, Dividende zu 70 % steuerbar. Alleinstehend, ohne weitere Abzüge. Die kantonalen Unterschiede sind erheblich — dieselbe Rechnung kann in einem anderen Kanton kippen.
Variante A — Einzelfirma
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn | 120'000 CHF |
| AHV/IV/EO 10,0 % | − 12'000 CHF |
| Steuerbares Einkommen (vereinfacht) | 108'000 CHF |
| Einkommenssteuer, Annahme 22 % | − 23'760 CHF |
| Netto | 84'240 CHF |
Variante B — GmbH mit 90'000 CHF Lohn
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor Inhaberlohn | 120'000 CHF |
| Lohn brutto | − 90'000 CHF |
| Arbeitgeberbeiträge, Annahme 15 % | − 13'500 CHF |
| Verbleibender Gewinn | 16'500 CHF |
| Gewinnsteuer, Annahme 15 % | − 2'475 CHF |
| Ausschüttbarer Reingewinn | 14'025 CHF |
Beim Inhaber privat: 90'000 CHF Lohn minus 11'700 CHF Arbeitnehmerbeiträge, dazu die Dividende von 14'025 CHF. Steuerbar sind 78'300 CHF Lohn plus 9'818 CHF aus der Dividende, zusammen 88'118 CHF. Bei 21 % ergibt das rund 18'500 CHF Steuer. Netto bleiben rund 73'800 CHF.
Die Einzelfirma liegt hier also etwa 10'000 CHF vorn — aber in den GmbH-Beiträgen stecken BVG-Sparbeiträge, die dein eigenes Altersguthaben aufbauen, sowie der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung. Der reine Zahlenvergleich unterschätzt die GmbH deshalb systematisch.
Worauf du achten musst
- Rechne nie ohne deinen Kanton. Steuerbelastungen unterscheiden sich in der Schweiz stärker als zwischen manchen Ländern. Jede pauschale Aussage zur Rechtsform ist ohne Kanton wertlos.
- Der Status als Selbstständigerwerbender ist nicht garantiert. Die Ausgleichskasse prüft, ob du wirklich auf eigenes Risiko arbeitest. Mit nur einem Auftraggeber wird der Status oft verweigert.
- 20'000 CHF Stammkapital sind gebunden, nicht weg. Sie stehen als Betriebsmittel zur Verfügung — Privatentnahmen sind daraus aber nicht zulässig.
- Zu tiefer Lohn in der GmbH fällt auf. Wer sich fast nur Dividende auszahlt, riskiert eine Aufrechnung durch die Steuerbehörde und die Ausgleichskasse.
- Laufende Kosten mitrechnen. Buchhaltung, Jahresrechnung und Revisionsverzicht bedeuten für die GmbH jedes Jahr Aufwand, den die Einzelfirma nicht hat.
Häufige Fragen
Kann ich eine Einzelfirma später in eine GmbH umwandeln?
Ja, und das ist der übliche Weg. Über eine Umwandlung nach Fusionsgesetz oder eine Sacheinlagegründung bringst du den Betrieb in die GmbH ein. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das steuerneutral, es gilt aber eine Sperrfrist für den Verkauf der Anteile. Lass die Struktur vorher prüfen.
Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?
Eine feste Schwelle gibt es nicht. Steuerlich wird die GmbH interessanter, wenn du nicht den ganzen Gewinn privat brauchst und Kapital in der Gesellschaft belassen kannst. Geht es dir um Haftung oder um Auftraggeber, die keine Einzelfirmen akzeptieren, kann sie auch bei kleinem Gewinn sinnvoll sein.
Bin ich mit einer GmbH gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Du zahlst ALV-Beiträge, der Anspruch ist als beherrschender Gesellschafter aber stark eingeschränkt. Solange du massgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hast, wird in der Regel keine Arbeitslosenentschädigung ausgerichtet. Erst mit vollständigem Ausscheiden ändert sich das.
Wie starte ich am besten, wenn ich noch unsicher bin?
Mit der Einzelfirma. Sie ist schnell, günstig und jederzeit erweiterbar. Einen Überblick über die ersten Schritte gibt der Artikel selbstständig in der Schweiz starten.
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