Angestellt oder selbstständig: Was netto wirklich übrig bleibt
Der Vergleich, den fast alle falsch anstellen
Wer von der Festanstellung in die Selbstständigkeit wechselt, vergleicht meistens das falsche Paar Zahlen: Bruttogehalt gegen erwarteten Umsatz. Dazwischen liegen aber der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, unbezahlte Ausfalltage und Betriebskosten. Dieser Artikel rechnet den Unterschied für Deutschland sauber durch — und zeigt, welchen Umsatz du für dasselbe Netto brauchst.
Der Arbeitgeberanteil verschwindet nicht, er wechselt den Besitzer
Als Angestellter siehst du auf der Gehaltsabrechnung nur deinen eigenen Anteil an der Sozialversicherung. Ungefähr derselbe Betrag noch einmal wird von deinem Arbeitgeber gezahlt, ohne dass er je auf deinem Konto auftaucht: für Rente, Krankenversicherung, Pflege, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Als Selbstständiger trägst du diese Hälfte selbst — oder du verzichtest auf die Leistung. Beides kostet: Entweder du zahlst mehr, oder du hast weniger Absicherung. Der Arbeitgeberanteil ist deshalb der größte einzelne Posten im Vergleich, und der wird beim schnellen Kopfrechnen fast immer unterschlagen.
Krankenversicherung: der Posten, der am meisten weh tut
Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlst du den vollen Beitragssatz allein. Für 2026 sind das:
| Beitrag | Satz | Bemessung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 17,5 % | Beitragspflichtige Einnahmen bis 69.750 € im Jahr |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (kinderlos 4,2 %) | dieselbe Bemessungsgrundlage |
| Zusammen | 21,1 % (kinderlos 21,7 %) |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr steigen die Beiträge nicht weiter. Nach unten gibt es dagegen einen Mindestbeitrag: Auch bei sehr geringem Gewinn zahlst du auf ein fiktives Mindesteinkommen. Gerade im Startjahr trifft das viele unvorbereitet.
Ob die private Krankenversicherung günstiger ist, hängt von Alter, Gesundheit und Familienstand ab — und daran, dass Familienangehörige in der PKV eigene Beiträge zahlen. Spiel beide Varianten im GKV-PKV-Rechner durch und lies die Details im Artikel zur Krankenversicherung für Selbstständige.
Was du zusätzlich selbst tragen musst
Neben den Beiträgen fallen Leistungen weg, die im Angestelltenverhältnis selbstverständlich sind:
- Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wer nicht arbeitet, stellt nichts in Rechnung. Krankentagegeld oder ein Wahltarif mit Krankengeld kostet extra.
- Keine bezahlten Urlaubstage. 30 Urlaubstage sind für dich 30 Tage ohne Einnahmen.
- Keine Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist unter engen Voraussetzungen und nur innerhalb einer kurzen Frist nach Aufnahme der Selbstständigkeit möglich.
- Keine gesetzliche Unfallversicherung über den Betrieb, außer du bist in einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert.
- Keine automatische Altersvorsorge. Du baust nur Rente auf, wenn du selbst einzahlst — freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung, in einen Rürup-Vertrag (2026 bis 30.826 € als Sonderausgaben abziehbar) oder privat.
- Kein Kündigungsschutz, keine Feiertagsvergütung, keine Weiterbildung auf Firmenkosten.
Auf der Habenseite steht der Betriebsausgabenabzug: Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur, Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Versicherungen mindern deinen Gewinn und damit die Steuer. Das gleicht die Nachteile nicht aus, aber es reduziert sie.
Beispielrechnung: 60.000 € Bruttogehalt gegen Selbstständigkeit
Ausgangspunkt ist ein Angestellter mit 60.000 € Jahresbrutto. Wir vergleichen nicht das Netto nach Steuern — der Einkommensteuertarif gilt für beide gleich — sondern das, was vor der Einkommensteuer übrig bleibt.
Seite 1: der Angestellte
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 60.000 € |
| Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung (rund 20 %, Näherungswert) | − 12.000 € |
| Verfügbar vor Einkommensteuer | 48.000 € |
| Zusätzlich vom Arbeitgeber in die Sozialkassen gezahlt | ca. 12.000 € |
Der Angestellte hat also 48.000 € vor Steuern zur Verfügung und bekommt obendrein rund 12.000 € an Absicherung geschenkt.
Seite 2: der Selbstständige, der dasselbe erreichen will
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zielgröße verfügbar vor Steuern | 48.000 € |
| Krankenversicherung 17,5 % auf 69.750 € | + 12.206 € |
| Pflegeversicherung 3,6 % auf 69.750 € | + 2.511 € |
| Altersvorsorge, um die entfallende Rentenanwartschaft nachzubilden (Annahme) | + 10.000 € |
| Nötiger Gewinn | 72.717 € |
| Betriebsausgaben: Büro, Software, Versicherungen, Fortbildung (Annahme) | + 9.000 € |
| Nötiger Nettoumsatz im Jahr | rund 82.000 € |
Aus 60.000 € Bruttogehalt werden also grob 82.000 € Umsatz — ein Aufschlag von rund 37 %. Und dieser Umsatz muss in weniger Tagen erwirtschaftet werden: Rechnest du 30 Urlaubstage, Feiertage und ein paar Krankheitstage heraus, bleiben etwa 200 verrechenbare Tage. Das sind rund 410 € Tageshonorar, bevor akquisefreie Tage und Zahlungsausfälle eingepreist sind.
Mit anderen Annahmen verschiebt sich das Bild deutlich. Rechne deine eigenen Zahlen im Vergleichsrechner angestellt vs. selbstständig durch und prüfe die Steuerwirkung mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Worauf du achten musst
- Umsatz ist nicht Gewinn und Gewinn ist nicht Netto. Drei verschiedene Zahlen, die im Gespräch ständig vermischt werden.
- Steuern zurücklegen. Als Angestellter wird die Lohnsteuer einbehalten. Als Selbstständiger kommt die Nachzahlung gesammelt — plus Vorauszahlungen für das Folgejahr.
- Der Zusatzbeitrag ist keine Nebensache. Er liegt 2026 im Schnitt bei 2,9 %, variiert aber je Kasse. Ein Prozentpunkt Unterschied macht bei 69.750 € Bemessungsgrundlage fast 700 € im Jahr aus.
- Frist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Sie läuft kurz nach dem Start ab. Wer sie verpasst, kommt nicht mehr hinein.
- Auftragsspitzen sind kein Jahresdurchschnitt. Zwei gute Monate hochzurechnen ist der klassische Planungsfehler im ersten Jahr.
Häufige Fragen
Ab welchem Umsatz lohnt sich die Selbstständigkeit finanziell?
Nach der Beispielrechnung braucht ein Angestellter mit 60.000 € Brutto rund 82.000 € Nettoumsatz für dasselbe Niveau. Als Faustregel liegt der nötige Umsatz je nach Kostenstruktur 30 bis 50 % über dem Bruttogehalt. Darunter ist die Selbstständigkeit finanziell ein Rückschritt.
Kann ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben?
Ja, als freiwilliges Mitglied. Du zahlst dann den vollen Satz von 17,5 % plus Pflegeversicherung auf deine beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Kasse fordert regelmäßig deinen Einkommensteuerbescheid an und korrigiert die Beiträge rückwirkend.
Zählt der Betriebsausgabenabzug den Nachteil nicht auf?
Nur zum Teil. Eine Betriebsausgabe spart dir Steuer in Höhe deines Grenzsteuersatzes, kostet dich aber den vollen Betrag. Sie lohnt sich, wenn du die Ausgabe ohnehin hattest — sie ersetzt keinen Arbeitgeberanteil.
Was ist mit der Altersvorsorge, wenn ich nichts zurücklege?
Dann rechnest du dich künstlich reich. Die 10.000 € im Beispiel sind eine Annahme, kein Luxus: Der Angestellte baut über die Rentenversicherung jedes Jahr Ansprüche auf. Wer diesen Posten weglässt, vergleicht nicht Netto mit Netto.
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