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DE · 2.7.2026 · 6 Min. · Steuern & Buchhaltung

Steuern zurücklegen als Selbstständiger: Wie viel Prozent?

Wie viel Steuern zurücklegen? Die Faustregel

Der häufigste Fehler bei Selbstständigen: Das Geschäftskonto ist voll, also fühlt man sich reich — bis die Steuernachzahlung kommt. Anders als bei Angestellten wird bei dir keine Steuer automatisch einbehalten. Du musst selbst Rücklagen bilden. Hier die Orientierung, wie viel.

Faustregel: 30 bis 40 % vom Gewinn

Für die Einkommensteuer solltest du grob 30–40 % deines Gewinns zurücklegen — nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Der genaue Anteil hängt von deiner Gewinnhöhe ab, weil der Steuertarif progressiv ist:

  • Kleiner Gewinn (bis ~20.000 €): eher 20–25 %
  • Mittlerer Gewinn (~40.000 €): rund 30 %
  • Hoher Gewinn (60.000 €+): 35–42 %

Deinen konkreten Wert bekommst du mit dem Einkommensteuer-Rechner — er zeigt dir Steuer und Durchschnittssatz für deinen Gewinn.

Gewerbesteuer nicht vergessen

Bist du gewerblich (kein Freiberufler), kommt ab einem Gewinn von 24.500 € die Gewerbesteuer dazu. Ein Teil davon wird zwar auf die Einkommensteuer angerechnet, aber liquiditätsmäßig musst du sie erst mal zahlen. Rechne sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner durch und leg zusätzlich Rücklage dafür zurück.

Der große Denkfehler: Umsatzsteuer ist nicht dein Geld

Die Umsatzsteuer, die deine Kunden dir zahlen, gehört nicht dir — du bist nur Durchlaufstelle für das Finanzamt. Wer die 19 % mit ausgibt, hat bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Problem.

Deshalb: Behandle Netto und Umsatzsteuer strikt getrennt. Wie die Voranmeldung funktioniert, zeigt der Umsatzsteuer-Rechner. Als Kleinunternehmer entfällt das — mehr dazu im Kleinunternehmer-Rechner.

Auch an Sozialversicherung denken

Steuern sind nicht alles. Als Selbstständige:r trägst du Krankenversicherung und Altersvorsorge komplett selbst. Plane diese Beiträge zusätzlich zur Steuerrücklage ein — sonst rutscht die Rücklage schnell zu knapp aus.

So machst du es praktisch

  1. Eigenes Steuer-Unterkonto anlegen (oder ein separates Tagesgeldkonto).
  2. Von jeder Zahlung sofort deinen Rücklage-Prozentsatz aufs Steuerkonto überweisen.
  3. Die Umsatzsteuer separat parken, bis die Voranmeldung fällig ist.
  4. Einmal im Quartal mit dem Rechner gegenchecken, ob deine Rücklage noch passt.

Ein Geschäftskonto mit Unterkonten oder automatischer Steuerrücklage macht das leichter — eine Übersicht passender Tools findest du auf unserer Empfehlungsseite.

Fazit

Als grobe Startregel: 30 % vom Gewinn für die Einkommensteuer weglegen, Gewerbesteuer und Sozialversicherung obendrauf — und die Umsatzsteuer strikt getrennt halten. Rechne deinen echten Satz einmal mit dem Einkommensteuer-Rechner aus, dann weißt du, ob 30 % reichen oder du mehr zurücklegen solltest.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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