Steuern zurücklegen als Selbstständiger: Wie viel Prozent?
Wie viel Steuern zurücklegen? Die Faustregel
Der häufigste Fehler bei Selbstständigen: Das Geschäftskonto ist voll, also fühlt man sich reich — bis die Steuernachzahlung kommt. Anders als bei Angestellten wird bei dir keine Steuer automatisch einbehalten. Du musst selbst Rücklagen bilden. Hier die Orientierung, wie viel.
Faustregel: 30 bis 40 % vom Gewinn
Für die Einkommensteuer solltest du grob 30–40 % deines Gewinns zurücklegen — nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Der genaue Anteil hängt von deiner Gewinnhöhe ab, weil der Steuertarif progressiv ist:
- Kleiner Gewinn (bis ~20.000 €): eher 20–25 %
- Mittlerer Gewinn (~40.000 €): rund 30 %
- Hoher Gewinn (60.000 €+): 35–42 %
Deinen konkreten Wert bekommst du mit dem Einkommensteuer-Rechner — er zeigt dir Steuer und Durchschnittssatz für deinen Gewinn.
Gewerbesteuer nicht vergessen
Bist du gewerblich (kein Freiberufler), kommt ab einem Gewinn von 24.500 € die Gewerbesteuer dazu. Ein Teil davon wird zwar auf die Einkommensteuer angerechnet, aber liquiditätsmäßig musst du sie erst mal zahlen. Rechne sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner durch und leg zusätzlich Rücklage dafür zurück.
Der große Denkfehler: Umsatzsteuer ist nicht dein Geld
Die Umsatzsteuer, die deine Kunden dir zahlen, gehört nicht dir — du bist nur Durchlaufstelle für das Finanzamt. Wer die 19 % mit ausgibt, hat bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Problem.
Deshalb: Behandle Netto und Umsatzsteuer strikt getrennt. Wie die Voranmeldung funktioniert, zeigt der Umsatzsteuer-Rechner. Als Kleinunternehmer entfällt das — mehr dazu im Kleinunternehmer-Rechner.
Auch an Sozialversicherung denken
Steuern sind nicht alles. Als Selbstständige:r trägst du Krankenversicherung und Altersvorsorge komplett selbst. Plane diese Beiträge zusätzlich zur Steuerrücklage ein — sonst rutscht die Rücklage schnell zu knapp aus.
So machst du es praktisch
- Eigenes Steuer-Unterkonto anlegen (oder ein separates Tagesgeldkonto).
- Von jeder Zahlung sofort deinen Rücklage-Prozentsatz aufs Steuerkonto überweisen.
- Die Umsatzsteuer separat parken, bis die Voranmeldung fällig ist.
- Einmal im Quartal mit dem Rechner gegenchecken, ob deine Rücklage noch passt.
Ein Geschäftskonto mit Unterkonten oder automatischer Steuerrücklage macht das leichter — eine Übersicht passender Tools findest du auf unserer Empfehlungsseite.
Fazit
Als grobe Startregel: 30 % vom Gewinn für die Einkommensteuer weglegen, Gewerbesteuer und Sozialversicherung obendrauf — und die Umsatzsteuer strikt getrennt halten. Rechne deinen echten Satz einmal mit dem Einkommensteuer-Rechner aus, dann weißt du, ob 30 % reichen oder du mehr zurücklegen solltest.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent soll ich zurücklegen?
Als Orientierung 30 bis 40 Prozent vom Gewinn, nicht vom Umsatz. Bei kleinen Gewinnen bis rund 20.000 € reichen eher 20 bis 25 Prozent, bei 60.000 € und mehr solltest du in Richtung 35 bis 42 Prozent planen — der Tarif ist progressiv.
Zählt die Umsatzsteuer zu meiner Rücklage?
Nein, und das ist der teuerste Denkfehler. Die Umsatzsteuer, die deine Kunden zahlen, gehört nie dir — du bist nur Durchlaufstelle. Sie gehört getrennt geparkt, bis die Voranmeldung fällig ist, und hat mit der Steuerrücklage nichts zu tun.
Reicht eine Rücklage für die Einkommensteuer?
Nur wenn du Freiberufler bist. Gewerbetreibende brauchen ab 24.500 € Gewinn zusätzlich eine Rücklage für die Gewerbesteuer. Dazu kommen in jedem Fall Krankenversicherung und Altersvorsorge, die du ebenfalls vollständig selbst trägst.
Wie mache ich das praktisch?
Mit einem getrennten Konto und einer festen Regel: Von jeder Zahlung wandert sofort dein Rücklageanteil aufs Steuerkonto, die Umsatzsteuer separat. Einmal im Quartal gegenrechnen, ob der Prozentsatz noch passt. Was auf dem Geschäftskonto liegt, ist sonst gefühltes Geld.
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