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DE · AT · CH · 9.7.2026 · 8 Min. · Buchhaltung

Rechnungen schreiben: Alle Pflichtangaben für DE, AT und CH

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 9.7.2026

Rechnungen schreiben: Alle Pflichtangaben für DE, AT und CH

Eine fehlerhafte Rechnung kann teuer werden — der Auftraggeber kann die Vorsteuer nicht geltend machen, und du kannst im Zweifel nachgebessert werden müssen. Hier sind alle Pflichtangaben — länderspezifisch und verständlich.

Deutschland 🇩🇪: Pflichtangaben nach UStG

Laut § 14 UStG muss jede Rechnung über 250 € diese Angaben enthalten:

Basis-Pflichtangaben (jede Rechnung)

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig, muss sich nicht auf 0001 zurücksetzen)
  6. Menge und Art der gelieferten Waren / Umfang und Art der Dienstleistung
  7. Zeitpunkt der Lieferung / Leistung (oder "Leistungszeitraum")
  8. Entgelt (Nettobetrag)
  9. Steuersatz (19% oder 7% Regelsteuersatz)
  10. Steuerbetrag (der berechnete USt-Betrag)
  11. Bruttobetrag (Netto + USt)

Bei Kleinunternehmern

Anstatt Steuersatz und -betrag muss folgender Hinweis auf der Rechnung stehen:

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kleinbetragsrechnung (bis 250 € Brutto)

Für Rechnungen bis 250 € gelten vereinfachte Anforderungen:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Datum
  • Beschreibung der Leistung
  • Bruttobetrag
  • Steuersatz (19% oder 7%)

Musterrechnung Deutschland

Max Mustermann
Musterstraße 1
10115 Berlin
Steuernummer: 123/456/78901

Rechnung Nr. 2026-042

An:
Beispiel GmbH
Beispielstraße 5
80333 München

Leistungsdatum: 15. Mai 2026
Rechnungsdatum: 20. Mai 2026

Position 1: Webentwicklung Mai 2026
20 Stunden × 90,00 €                    1.800,00 €

Nettobetrag:                             1.800,00 €
Umsatzsteuer (19%):                        342,00 €
Rechnungsbetrag (brutto):               2.142,00 €

Zahlungsziel: 14 Tage netto
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90

Österreich 🇦🇹: Pflichtangaben nach UStG AT

Rechnungen bis 400 € (Kleinbetragsrechnung)

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Beschreibung der Leistung
  • Entgelt + Steuerbetrag oder Bruttobetrag + Steuersatz

Rechnungen über 400 €

  1. Name und Anschrift Aussteller + Empfänger
  2. Ausstellungsdatum
  3. Fortlaufende Rechnungsnummer
  4. UID-Nummer (USt-Identifikationsnummer) des Ausstellers — ab 10.000 € Rechnungsbetrag auch die UID des Empfängers
  5. Menge und Beschreibung der Leistung
  6. Leistungszeitraum
  7. Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag (oder Bruttobetrag + Steuersatz)

Kleinunternehmer Österreich

"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"

UID-Nummer beantragen

Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) beantragst du beim Finanzamt. Wichtig für B2B-Geschäfte, besonders im EU-Ausland.


Schweiz 🇨🇭: Pflichtangaben nach MWSTG

In der Schweiz sind die Anforderungen weniger streng als in DE/AT — aber bei MWST-Pflicht gelten klare Regeln.

Ohne MWST-Pflicht (unter CHF 100.000 Umsatz)

Keine gesetzlichen Mindestangaben für die Rechnung — aber aus Professionalitätsgründen empfohlen:

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Datum
  • Beschreibung der Leistung
  • Betrag

Mit MWST-Pflicht

  1. Name und Adresse Aussteller + Empfänger
  2. Datum
  3. MWST-Nummer des Ausstellers (Format: CHE-123.456.789 MWST)
  4. Beschreibung der Leistung
  5. Entgelt + Steuersatz + Steuerbetrag
  6. Bruttobetrag

MWST-Sätze Schweiz 2026:

  • Normalsatz: 8,1%
  • Sondersatz Beherbergung: 3,8%
  • Reduzierter Satz: 2,6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher etc.)

Häufige Fehler auf Rechnungen

  1. Rechnungsnummer nicht fortlaufend: Lücken sind erlaubt (z.B. wenn eine Rechnung storniert wurde), aber die Nummern müssen eindeutig sein.

  2. Leistungsdatum vergessen: Das Ausstellungsdatum der Rechnung ≠ Leistungsdatum. Beide müssen drauf.

  3. Falsche Steuernummer: Steuernummer (vom Finanzamt) und USt-ID (für EU-Geschäfte) sind verschiedene Nummern.

  4. Keine Bankverbindung: Nicht gesetzlich Pflicht — aber ohne IBAN zahlt niemand.

  5. Kleinunternehmer-Hinweis fehlt: Ohne diesen Hinweis kann der Empfänger Vorsteuer ziehen und du musst USt nachzahlen.

Rechnungsprogramme

Für professionelle Rechnungen empfehlen wir:

  • sevdesk: Automatische Pflichtangaben, rechtssicher, für DE und AT
  • lexoffice: Sehr nutzerfreundlich, DATEV-kompatibel
  • Bexio: Ideal für die Schweiz, MWST-konform
  • Kontist: Rechnungen + Banking in einem

Aufbewahrungspflicht

Rechnungen müssen aufbewahrt werden:

  • Deutschland: 10 Jahre
  • Österreich: 7 Jahre
  • Schweiz: 10 Jahre

Digitale Archivierung ist in allen drei Ländern erlaubt — aber die Unveränderlichkeit muss sichergestellt sein.

Fazit

Korrekte Rechnungen sind kein Luxus — sie sind Pflicht und schützen dich vor Nachforderungen. Nutze eine Rechnungssoftware, die automatisch alle Pflichtangaben einfügt, und archiviere alles digital.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für verbindliche Auskunft wende dich an einen Steuerberater.

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