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DE · AT · CH · 5.6.2026 · 8 Min. · Steuern

Kleinunternehmerregelung 2026: Alles was Selbstständige wissen müssen

Kleinunternehmerregelung 2026: Alles was Selbstständige wissen müssen

Wer gerade mit der Selbstständigkeit startet, hat oft einen großen Vorteil: die Kleinunternehmerregelung. Sie erspart dir die aufwändige Umsatzsteuer-Abrechnung — zumindest bis zu einer bestimmten Grenze. Aber Vorsicht: In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten unterschiedliche Regeln.

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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (USt) ausweisen und auch keine USt ans Finanzamt abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich — du stellst einfach Netto-Rechnungen ohne Steuerausweis.

Wichtig: Du kannst im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet: Was du für dein Unternehmen einkaufst, kannst du dir nicht zurückholen.

Die Grenzen 2026 im Überblick

Deutschland 🇩🇪

Seit 2025 gelten neue, deutlich erhöhte Grenzen:

  • Umsatzgrenze: 25.000 € im laufenden Kalenderjahr
  • Vorjahresumsatz: Maximal 100.000 € (neue EU-weite Grenze)

Das bedeutet: Wer im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 25.000 € umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Achtung: Die Regelung gilt nicht automatisch — du musst sie beim Finanzamt beantragen (im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Österreich 🇦🇹

  • Umsatzgrenze: 55.000 € netto pro Kalenderjahr
  • Überschreitest du die Grenze, bist du ab dem Folgejahr umsatzsteuerpflichtig
  • Einmalige Überschreitung um max. 15% alle 5 Jahre möglich

Schweiz 🇨🇭

In der Schweiz heißt es nicht "Kleinunternehmerregelung" sondern Mehrwertsteuer-Befreiung:

  • MWST-Pflicht: Ab CHF 100.000 Jahresumsatz
  • Darunter: freiwillige MWST-Anmeldung möglich
  • Freiwillige Anmeldung kann sich lohnen wenn du viel Vorsteuer hast (z.B. hohe Investitionen)

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Keine USt auf Rechnungen — einfachere Abrechnung ✅ Keine Voranmeldungen — kein monatliches/quartalsweises Meldewesen ✅ Günstigere Preise für Privatkunden — du bist 19% (DE) günstiger als Konkurrenten mit USt ✅ Weniger Bürokratie — gerade am Anfang enorm wertvoll

Nachteile und wann sie sich nicht lohnt

Keine Vorsteuer-Erstattung — wer viel investiert (z.B. teure Geräte), zahlt mehr ❌ Weniger seriös für B2B-Kunden — Unternehmen können deine USt nicht absetzen ❌ Wachstumsbremse — wer schnell wächst, muss die Grenze genau im Blick haben ❌ Grenzüberschreitende Geschäfte können komplizierter werden

Faustregel: Für B2C-Dienstleister ideal. Für B2B-Unternehmen mit hohen Ausgaben eher weniger sinnvoll.

Was passiert wenn du die Grenze überschreitest?

Deutschland

Überschreitest du 25.000 € im laufenden Jahr, gilt Folgendes:

  • Im laufenden Jahr: weiterhin Kleinunternehmer (du hast ja die Grenze am Jahresanfang nicht überschritten)
  • Ab dem Folgejahr: Du bist umsatzsteuerpflichtig
  • Du musst dich beim Finanzamt melden und Voranmeldungen abgeben

Österreich

  • Überschreitest du 55.000 €, verlierst du die Befreiung sofort im laufenden Jahr
  • Ausnahme: Einmalige Überschreitung um max. 15% in einem 5-Jahres-Zeitraum erlaubt

Tipps für Kleinunternehmer

  1. Umsatz sorgfältig tracken — damit du nicht unvorbereitet die Grenze überschreitest
  2. Rücklage bilden — falls du umsatzsteuerpflichtig wirst, musst du die USt nachzahlen können
  3. Rechnungen korrekt stellen — immer den Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" (DE) angeben
  4. Steuerberater fragen ob die Regelung für dich sinnvoll ist

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ist ein wertvolles Werkzeug für Gründer und Selbstständige mit niedrigem Umsatz. Sie spart Zeit, vereinfacht die Buchhaltung und senkt die Preise für Privatkunden. Wer aber wächst oder hauptsächlich B2B arbeitet, sollte prüfen, ob ein Wechsel zur regulären Besteuerung sinnvoller ist.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuergesetze ändern sich — bitte prüfe aktuelle Grenzen beim Finanzamt oder Steuerberater.