Gewerbesteuer berechnen: Anleitung für Selbstständige
Gewerbesteuer: Was Selbstständige in Deutschland wissen müssen
Die Gewerbesteuer trifft nicht jeden Selbstständigen — aber wenn sie dich trifft, wird sie schnell zum größten Einzelposten neben der Einkommensteuer. Hier erfährst du, wer sie zahlt, wie sie Schritt für Schritt berechnet wird und warum die Belastung am Ende oft deutlich kleiner ausfällt, als die erste Zahl vermuten lässt.
Wer zahlt Gewerbesteuer — und wer nicht
Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb in Deutschland. Das sind Einzelunternehmen mit Gewerbeanmeldung, Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG sowie alle Kapitalgesellschaften — GmbH und UG immer, unabhängig von der Tätigkeit.
Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler. Wer als Arzt, Rechtsanwältin, Steuerberater, Architektin, Journalist, Dolmetscherin, Ingenieur oder in einem ähnlichen Katalogberuf nach § 18 EStG arbeitet, meldet kein Gewerbe an und zahlt keine Gewerbesteuer. Auch Land- und Forstwirtschaft sowie reine Vermögensverwaltung fallen raus.
Die Abgrenzung ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt mit dem Finanzamt. Ein Webdesigner kann je nach Tätigkeitsschwerpunkt freiberuflich oder gewerblich sein, ein Coach ebenso. Wenn du unsicher bist, lies vorher Freiberufler oder Gewerbetreibender — die Einordnung entscheidet nicht nur über die Gewerbesteuer, sondern auch über IHK-Beitrag und Buchführungspflichten.
Der Freibetrag von 24.500 Euro
Einzelunternehmen und Personengesellschaften bekommen einen Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Erst was darüber liegt, wird besteuert.
Das bedeutet konkret: Wer als Einzelunternehmer 24.000 Euro Gewinn macht, zahlt null Gewerbesteuer — auch wenn er ein Gewerbe angemeldet hat. Die Gewerbesteuererklärung musst du trotzdem abgeben, sobald du gewerblich tätig bist.
Kapitalgesellschaften bekommen diesen Freibetrag nicht. Eine GmbH zahlt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Das ist einer der Gründe, warum sich die Rechtsform GmbH bei kleinen Gewinnen selten lohnt.
So wird gerechnet: die vier Schritte
Die Berechnung läuft immer nach demselben Schema:
| Schritt | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Gewinn aus Gewerbebetrieb ermitteln | EÜR oder Bilanz |
| 2 | Hinzurechnungen und Kürzungen | § 8 und § 9 GewStG |
| 3 | Freibetrag abziehen, Ergebnis auf volle 100 Euro abrunden | 24.500 Euro |
| 4 | Steuermesszahl 3,5 %, dann Hebesatz der Gemeinde | § 11 GewStG |
Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich 3,5 Prozent. Sie ergibt aus dem gekürzten Gewerbeertrag den sogenannten Steuermessbetrag.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und ist der eigentliche Hebel. Er liegt gesetzlich bei mindestens 200 Prozent, in kleinen Landgemeinden oft um 250 bis 350 Prozent, in Großstädten häufig zwischen 400 und 500 Prozent. Die Spanne ist groß genug, dass sich ein Blick auf die Nachbargemeinde beim Standortwechsel lohnt.
Bei den Hinzurechnungen geht es vor allem um Finanzierungsanteile: ein Viertel der Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten über einem Freibetrag wird dem Gewinn wieder zugeschlagen. Für die meisten kleinen Betriebe bleibt dieser Posten null oder sehr klein.
Beispielrechnung: 60.000 Euro Gewerbeertrag, Hebesatz 400 %
Nehmen wir ein Einzelunternehmen mit 60.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb, keine Hinzurechnungen, Sitz in einer Stadt mit Hebesatz 400 Prozent.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 60.000 € |
| abzüglich Freibetrag | − 24.500 € |
| gekürzter Gewerbeertrag | 35.500 € |
| Steuermessbetrag (3,5 %) | 1.242,50 € |
| Gewerbesteuer (Messbetrag × 400 %) | 4.970,00 € |
4.970 Euro klingen viel. Entscheidend ist aber der zweite Teil der Rechnung.
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet — mit dem Faktor 4,0 des Steuermessbetrags.
In unserem Beispiel: 1.242,50 € × 4,0 = 4.970 Euro Anrechnungsbetrag. Das entspricht exakt der gezahlten Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent gleichen sich beide Größen aus — die Gewerbesteuer kostet dich unterm Strich nichts zusätzlich, sie verschiebt nur, an wen du zahlst.
Zwei Grenzen musst du kennen:
- Angerechnet wird höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Liegt der Hebesatz unter 400 Prozent, bringt der Faktor 4,0 keinen Zusatzvorteil.
- Angerechnet wird höchstens die Einkommensteuer, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, kann die Gewerbesteuer nicht verrechnen — der Betrag verfällt, ein Vortrag ist nicht möglich.
Ab einem Hebesatz über 400 Prozent bleibt also eine echte Restbelastung. Bei 490 Prozent wären es in unserem Beispiel 6.088,25 € Gewerbesteuer, angerechnet werden weiterhin nur 4.970 € — rund 1.118 € bleiben hängen. Rechne beides zusammen durch: mit dem Gewerbesteuer-Rechner die Belastung, mit dem Einkommensteuer-Rechner den Effekt auf deine Jahressteuer.
Wichtig: Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert deinen steuerlichen Gewinn nicht.
Häufige Fehler
Freibetrag mit Steuerfreiheit verwechseln. Unter 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an, die Erklärungspflicht bleibt trotzdem bestehen.
Vorauszahlungen ignorieren. Die Gemeinde setzt nach dem ersten Bescheid quartalsweise Vorauszahlungen fest (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.). Wer im ersten Jahr gut verdient, bekommt im zweiten Jahr Nachzahlung und Vorauszahlung gleichzeitig.
Anrechnung als garantiert einplanen. Ohne ausreichende Einkommensteuer läuft § 35 EStG ins Leere — typisch bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder hohen Sonderausgaben.
Gewerbliche Infektion übersehen. Mischt eine Personengesellschaft freiberufliche und gewerbliche Umsätze, kann der komplette Gewinn gewerbesteuerpflichtig werden. Bei Einzelunternehmern lassen sich beide Bereiche dagegen sauber trennen.
Hebesatz raten. Er steht in der Hebesatzsatzung deiner Gemeinde und ändert sich häufiger, als man denkt.
Häufige Fragen
Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Grundsätzlich ja, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Praktisch bleibt es fast immer bei null, weil der Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht erreicht. Die Gewerbesteuererklärung ist trotzdem fällig.
Wann muss ich die Gewerbesteuererklärung abgeben?
Zusammen mit der Einkommensteuererklärung, elektronisch über ELSTER. Die Fristen entsprechen denen der übrigen Jahreserklärungen; mit Steuerberater verlängern sie sich.
Kann ich die Gewerbesteuer durch einen Umzug senken?
Ja, der Hebesatz hängt am Betriebssitz. Zwischen Großstadt und Umlandgemeinde liegen oft 100 Prozentpunkte oder mehr. Das Finanzamt erkennt den Wechsel aber nur an, wenn der Betrieb tatsächlich dort geführt wird — ein Briefkasten reicht nicht.
Zahlt eine GmbH mehr Gewerbesteuer als ein Einzelunternehmen?
Bei gleichem Gewinn ja: Der Freibetrag entfällt und es gibt keine Anrechnung nach § 35 EStG. Dafür fällt bei der GmbH statt Einkommensteuer die niedrigere Körperschaftsteuer an, solange der Gewinn im Unternehmen bleibt.
Passende Artikel
- Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung: was besser ist
Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung im Vergleich: Voraussetzungen, Antrag beim Finanzamt und wie du mit dem Wechsel deine Liquidität spürbar verbesserst.
- Digital Nomad aus DACH: Steuern, Wohnsitz und was wirklich gilt
Als Digital Nomad aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Wann bist du noch steuerpflichtig? Wohnsitzabmeldung, Doppelbesteuerung und praktische Tipps.
- Scheinselbstständigkeit: Wie du das Risiko erkennst und vermeidest
Was ist Scheinselbstständigkeit und wie erkennst du ob du betroffen bist? Kriterien, Folgen und Tipps für DE, AT und CH.