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DE · AT · CH · 7.7.2026 · 8 Min. · Steuern & Buchhaltung

Buchhaltung für Selbstständige: Was du wirklich brauchst

Von der Calctry-Redaktion · zuletzt geprüft am 7.7.2026

Buchhaltung für Selbstständige: Was du wirklich brauchst

Buchhaltung ist für viele das ungeliebteste Thema der Selbstständigkeit. Dabei ist es für die meisten Einzelunternehmer erstaunlich einfach — wenn man weiß was man tun muss. Hier ist die ehrliche Anleitung.

EÜR oder doppelte Buchführung?

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — die einfache Variante

Die EÜR ist für die meisten Selbstständigen ausreichend und Pflicht:

Wer darf EÜR machen:

  • Deutschland: Freiberufler und Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
  • Österreich: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) bis 700.000 € Umsatz
  • Schweiz: Einzelfirmen ohne Handelsregisterpflicht (unter CHF 100.000 Umsatz)

Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Fertig.

Doppelte Buchführung — wann nötig?

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) immer
  • Einzelunternehmen ab bestimmten Größen (s. oben)
  • Freiwillig für bessere Transparenz

Empfehlung für Starter: EÜR. Einfach, günstig, reicht völlig.

Was muss ich aufzeichnen?

Pflichtaufzeichnungen (alle Länder)

  1. Alle Einnahmen mit Datum, Betrag, Auftraggeber, Leistungsbeschreibung
  2. Alle Ausgaben mit Datum, Betrag, Lieferant, Verwendungszweck
  3. Belege aufbewahren — jede Quittung, jede Rechnung

Aufbewahrungsfristen

LandFrist
Deutschland10 Jahre (Bücher) / 6 Jahre (Handelsbriefe)
Österreich7 Jahre
Schweiz10 Jahre

Tipp: Digital archivieren ist erlaubt und empfohlen. Apps wie sevdesk, lexoffice oder Dext machen das Belegmanagement zum Kinderspiel.

Die besten Buchhaltungs-Tools für Selbstständige

sevdesk

  • Sehr beliebt in DE und AT
  • EÜR automatisch erstellt
  • Belegerfassung per Foto (App)
  • Rechnungsstellung integriert
  • Ab ca. 13 €/Monat

lexoffice

  • Deutsche Alternative zu sevdesk
  • Sehr nutzerfreundlich
  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater
  • Ab ca. 19 €/Monat

Bexio (Schweiz)

  • Swiss-made, perfekt für CH
  • MWST-konforme Abrechnung
  • Angebotserstellung, Rechnungen, Buchhaltung in einem
  • Ab ca. CHF 29/Monat

Kontist (Deutschland)

  • Geschäftskonto + automatische Steuerrücklage
  • Zeigt dir in Echtzeit wie viel Steuern zurückgelegt werden sollten
  • Ideal für Freelancer die keine Überraschungen wollen

Rechnungen stellen: Was muss drauf?

Deutschland — Pflichtangaben auf Rechnungen

  • Vollständiger Name und Adresse (Aussteller + Empfänger)
  • Steuernummer oder USt-ID
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Leistungsdatum / -zeitraum
  • Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag + Bruttobetrag
  • Bei Kleinunternehmer: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"

Österreich — Pflichtangaben

Ähnlich wie DE:

  • Name/Adresse Aussteller + Empfänger
  • Steuernummer / UID-Nummer (ab 10.000 € Rechnungsbetrag: UID Pflicht)
  • Rechnungsdatum + Leistungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Netto + USt-Satz + Brutto
  • Bei Kleinunternehmer: "Umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG"

Schweiz — Pflichtangaben

Weniger streng:

  • Name/Adresse Aussteller + Empfänger
  • Datum
  • Leistungsbeschreibung + Betrag
  • MWST-Nummer falls MWST-pflichtig: Steuersatz + Steuerbetrag

Häufige Buchhaltungsfehler

  1. Privatausgaben als Betriebsausgaben buchen: Nur was betrieblich veranlasst ist, gehört rein
  2. Belege nicht aufbewahren: Ohne Beleg kein Abzug — das Finanzamt akzeptiert keine "Schätzungen"
  3. Mischkonto führen: Privat und geschäftlich niemals mischen — eigenes Geschäftskonto!
  4. Fahrten nicht dokumentieren: Fahrtenbuch oder pauschale Methode konsequent führen
  5. Voranmeldungen vergessen: Fristen sind bindend — Verspätungen kosten Zuschläge

Was kostet ein Steuerberater?

Für viele Selbstständige lohnt sich ein Steuerberater ab ca. 30.000–40.000 € Jahresgewinn:

  • EÜR + Steuererklärung DE: 800–2.000 €/Jahr
  • Laufende Buchhaltung + Abschluss AT: 1.500–3.000 €/Jahr
  • Treuhänder CH: 1.500–4.000 €/Jahr

Der Steuerberater spart oft mehr als er kostet — durch optimale Nutzung von Abzügen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Checkliste: Buchhaltung einrichten

  • Geschäftskonto eröffnen (Trennung privat/geschäftlich)
  • Buchhaltungssoftware wählen (sevdesk, lexoffice, Bexio)
  • Belegsystem einrichten (digital oder Ordner)
  • Rechnungsvorlage erstellen (mit allen Pflichtangaben)
  • Aufbewahrungsfristen kennen
  • Voranmeldungsfristen im Kalender eintragen
  • Steuerberater prüfen (lohnt es sich?)

Fazit

Gute Buchhaltung ist kein Hexenwerk — sie braucht nur Konsequenz. Ein gutes Tool und ein separates Geschäftskonto reichen für die meisten Selbstständigen völlig aus. Spare nicht an der falschen Stelle: Ordentliche Aufzeichnungen retten dir im Zweifelsfall bares Geld.

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Häufige Fragen

Reicht mir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Für die meisten Einzelunternehmer ja. In Deutschland darfst du die EÜR machen, solange du unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn bleibst. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen dagegen immer doppelt buchführen, unabhängig von der Größe.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

In Deutschland und der Schweiz zehn Jahre, in Österreich sieben. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde. Digitale Archivierung ist erlaubt — wichtig ist, dass die Belege unveränderbar und lesbar bleiben.

Was muss ich mindestens aufzeichnen?

Jede Einnahme und jede Ausgabe mit Datum, Betrag, Geschäftspartner und Leistungsbeschreibung — plus den zugehörigen Beleg. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe: Das ist der häufigste Grund, warum bei einer Prüfung Kosten gestrichen werden.

Brauche ich ein Buchhaltungsprogramm?

Zwingend nicht, eine saubere Tabelle genügt am Anfang. Sobald aber regelmäßig Rechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Belege zusammenkommen, spart ein Programm mehr Zeit als es kostet — vor allem durch die Belegerfassung per Foto und die automatische EÜR.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für individuelle Buchhaltungsfragen empfehlen wir einen Steuerberater oder Treuhänder.

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